## Dienstspezifische
## Nutzungsbedingungen für Looker (original)
Diese dienstspezifischen Bedingungen, die für Looker (original) gelten, sind Bestandteil der Vereinbarung, unter der Google Looker (original) dem Kunden zur Verfügung stellt (die 'Vereinbarung'). Falls die Vereinbarung Sie dazu berechtigt, Looker (original) im Rahmen eines Google Cloud Partner- oder Resellerprogramms weiterzuverkaufen oder bereitzustellen, dann beziehen sich mit Ausnahme des Abschnitts 'Partnerspezifische Bedingungen' alle Verweise auf den Kunden in diesen dienstspezifischen Bedingungen auf Sie ('Partner' oder 'Reseller', wie in der Vereinbarung verwendet), und alle Verweise auf 'Kundendaten' beziehen sich auf Partnerdaten. Wenn Sie die Dienste als Kunde eines nicht verbundenen Google Cloud-Resellers nutzen, gilt Abschnitt 9 (Reseller-Kunden) für Sie. Begriffe, die in diesen dienstspezifischen Bedingungen für Looker (original) verwendet, aber nicht definiert sind, haben die ihnen in der Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.
## 1. Nutzung der Dienste durch den Kunden
- A. Zugriff auf die Dienste . Google stellt die Dienste den Kunden wie folgt zur Verfügung: (a) durch Ermöglichen des Zugriffs auf die Instanz einer gehosteten Looker-Bereitstellung oder (b) durch Bereitstellung des Lizenzschlüssels für eine vom Kunden gehostete Bereitstellung. Der Kunde kann die Dienste nur im durch das Bestellformular autorisierten Umfang für interne und externe Geschäftszwecke konfigurieren.
- B. Externe geschäftliche Nutzer . Wenn das Bestellformular PBL umfasst und der PBL-Client an eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden gebunden ist, die Google mindestens ebenso gut schützt wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Rechte und Verpflichtungen, kann der Kunde die Dienste für die Verwendung durch PBL-Nutzer zur Verfügung stellen, indem er die Dienste in eine Kundenanwendung einbettet. Der Kunde darf keine mit dem PBL-Client vereinbarten Bedingungen akzeptieren, die die Vereinbarung oder das Bestellformular in irgendeiner Form verändern oder ergänzen, und erkennt an, dass Google an solche Bedingungen nicht gebunden ist.
- C. Überprüfung der Nutzung von Diensten und Software . Innerhalb von 30 Tagen nach einer angemessenen schriftlichen Aufforderung durch Google stellt der Kunde einen hinreichend detaillierten schriftlichen Nutzungsbericht zur Verfügung, der seine Nutzung der Dienste und der Software gemäß dem geltenden Nutzungsumfang beschreibt und alle
Details enthält, die von Google in angemessener Weise angefordert wurden. Auf entsprechende Anfrage gewährt der Kunde angemessene Hilfe und Zugriff auf Informationen, um die Genauigkeit etwaiger von Google bereitgestellter Informationen zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass der Kunde die Anzahl der Endnutzer, den Nutzungsumfang oder die Bereitstellungsattribute gemäß dem geltenden Bestellformular überschritten hat, oder wird eine solche übermäßige Nutzung anderweitig durch Google festgestellt, so vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben über die zusätzlichen Gebühren zu verhandeln, die dem Kunden für diese übermäßige Nutzung berechnet werden. Die vereinbarten zusätzlichen Gebühren, die aus der 'Überbereitstellung' resultieren, werden in einem neuen Bestellformular festgehalten oder von Google separat in Rechnung gestellt.
- D. Zusätzliche Bereitstellungsattribute . Der Kunde kann während der Laufzeit einer Bestellung zusätzliche Bereitstellungsattribute kaufen (einschließlich des Hinzufügens von Endnutzern), indem er ein neues Bestellformular einreicht. Ein solcher Erwerb hat eine anteilige Laufzeit, die am letzten Tag der jeweiligen Laufzeit der Bestellung endet. Bereitstellungsattribute können während der Laufzeit der Bestellung nicht verringert werden. Dieser Abschnitt gilt nicht, wenn der Kunde die Dienste gemäß Abschnitt 4 (Nicht verbundener Cloud Marketplace) dieser dienstspezifischen Bedingungen über einen nicht verbundenen Cloud Marketplace erworben hat.
- E. Hosting-Standorte . Ungeachtet etwaiger Verpflichtungen von Google in der Vereinbarung (einschließlich Bestellformulare) in Bezug auf das Hosting der Dienste oder die Speicherung von Kundendaten an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Region, können derartige Hosting- und Datenspeicherverpflichtungen für bestimmte Funktionen der Dienste nicht anwendbar sein. Solche ausgeschlossenen Funktionen werden in der Dokumentation aufgeführt.
## 2. Software-Nutzungsbedingungen
- A. Softwarelizenz . In Übereinstimmung mit (i) der Vereinbarung und (ii) gegebenenfalls dem Nutzungsumfang gewährt Google dem Kunden für die Laufzeit eine nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der vom Kunden bestellten Software auf Systemen, die dem Kunden gehören, von ihm betrieben oder in seinem Auftrag verwaltet werden.
2. B . Open-Source- oder Drittanbieterbedingungen. Sofern die Software Open-Source-Komponenten oder Komponenten Dritter enthält, können diese Komponenten separaten Lizenzvereinbarungen unterliegen, die Google dem Kunden zur Verfügung stellt. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der Bedingungen dieser Drittanbieter- oder Open-Source-Lizenzen verantwortlich.
3. C . Beendingung. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung stellt der Kunde die Nutzung der gesamten Software ein und löscht alle Kopien.
- D. Andere Gewährleistungen und Einhaltung anwendbarer Gesetze . Jede Partei sichert zu, alle für die Bereitstellung bzw. Nutzung der Software geltenden Gesetze einzuhalten. (i) Der Kunde sichert zu, dass die Nutzung der Software durch ihn und seine Endnutzer der Vereinbarung (einschließlich des Nutzungsumfangs) sowie den in der Vereinbarung festgelegten Nutzungsbeschränkungen für die Dienste entspricht. (ii) Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um jedweden nicht autorisierten Zugriff auf die Software oder deren unbefugte Nutzung zu verhindern und zu beenden. (iii) Der Kunde informiert Google unverzüglich über jeglichen unbefugten Zugriff auf die Software oder deren unbefugte Nutzung, wenn er Kenntnis davon erlangt.
- E. Haftungsfreistellung in Bezug auf Software. Die Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte im Rahmen der Vereinbarung gelten auch für die Software. Dementsprechend gelten die Verpflichtungen des Kunden zur Haftungsfreistellung im Rahmen der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste für die Nutzung der Software. Zusätzlich zu anderen in der Vereinbarung enthaltenen Ausschlüssen einer Verpflichtung zur Haftungsfreistellung gelten keine Verpflichtungen zur Haftungsfreistellung durch Google, wenn der zugrundeliegende Vorwurf auf Änderungen der Software beruht, die nicht von Google vorgenommen wurden, oder auf der Nutzung von Softwareversionen, die nicht mehr von Google unterstützt werden.
- F. Updates und Instandhaltung . Während der Laufzeit wird Google dem Kunden alle aktuellen Versionen, Updates und Upgrades der Software ab der General-Availability-Stufe gemäß der Dokumentation unverzüglich zur Verfügung stellen. Sofern in der Dokumentation nicht anders angegeben, erhält Google die jeweils aktuelle Nebenversion der Software sowie die zwei vorangegangenen Nebenversionen aufrecht. Die Aufrechterhaltung einer Softwareversion kann von Google mit einer Frist von einem Jahr eingestellt werden. Google kann jedoch die Aufrechterhaltung einer Version früher beenden und ein Upgrade auf eine aufrechterhaltene Version verlangen, um ein erhebliches Sicherheitsrisiko zu beheben, eine drohende Rechtsverletzung abzuwenden oder gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten.
- G. Einhaltung des Nutzungsumfangs . Die Software kann Informationen zur Nutzungsüberwachung an Google senden, die in angemessenem Umfang erforderlich sind, um zu überprüfen, ob die Nutzung der Software dem festgelegten Nutzungsumfang entspricht. Der Kunde darf die Übermittlung dieser Informationen nicht deaktivieren oder behindern.
## 3. Bedingungen für Pre-GA-Angebote
Google kann dem Kunden Funktionen, Dienste oder Software von Looker (original) zur Verfügung stellen, bevor sie allgemein verfügbar sind. Sie werden als 'Early Access', 'Alpha', 'Beta', 'Vorabversion', 'Experimentell' oder mit einer ähnlichen Bezeichnung im Überblick über die Dienste, in der zugehörigen Dokumentation oder den zugehörigen Materialien oder in einer Testanwendung (wie unten definiert) gekennzeichnet (zusammenfassend als 'Pre-GA-Angebote' bezeichnet). Obwohl Pre-GA-Angebote keine
Dienste sind, unterliegt ihre Nutzung durch den Kunden den Bestimmungen der Vereinbarung für Dienste in der Fassung dieses Abschnitts 3.
## A. Zugriff auf die und Nutzung der Pre-GA-Angebote.
1. Aktivierung von Pre-GA-Angeboten . Wenn Google den Kunden als Testnutzer eines Pre-GA-Angebots akzeptiert (basierend auf den jeweils geltenden Anforderungen an Testnutzer auf Domainebene von Google), stellt Google dieses Pre-GA-Angebot dem Kunden gemäß diesem Abschnitt 3 (Bedingungen für Pre-GA-Angebote) zur Verfügung. Der Kunde kann sich über Berechtigungen, die über die Dienste erteilt werden, als Testnutzer für eines oder mehrere Pre-GA-Angebote entscheiden. Unabhängig vom Vorstehenden können bestimmte Pre-GA-Angebote standardmäßig in den Diensten aktiviert sein. Diese Pre-GA-Angebote stehen dem Kunden zur Verfügung, es sei denn, der Kunde deaktiviert sie über die Dienste. Google benachrichtigt den Kunden vorab, bevor Pre-GA-Angebote standardmäßig aktiviert werden. Zusätzliche Bedingungen ('spezifische Testbedingungen') können für bestimmte Pre-GA-Angebote gelten. In diesem Fall stellt Google diese spezifischen Testbedingungen schriftlich zur Verfügung, bevor der Kunde das Pre-GA-Angebot nutzt. Diese spezifischen Testbedingungen werden Bestandteil dieses Abschnitts 3.
2. Verwendung der Kundentestdaten . Google kann und darf -und der Kunde stellt sicher, dass Google dazu berechtigt ist (auch durch Einholung oder Erteilung erforderlicher Einwilligungen oder Benachrichtigungen)- alle Kundendaten (einschließlich personenbezogener Kundendaten ) verwenden, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über jegliche Pre-GA-Angebote gesendet, empfangen oder darin gespeichert werden ('Kundentestdaten'), um die Pre-GA-Angebote und alle damit verwendeten Google-Produkte und -Dienste bereitzustellen, zu testen, zu analysieren, zu entwickeln und zu verbessern, ohne jegliche Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden, einem Endnutzer oder einem Dritten, außer wie in den Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung und unten angegeben.
3. Anwendbarkeit des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten . Wenn der Kunde die jeweils aktuelle Vereinbarung zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz von Google unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum (den 'Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten' oder 'CDPA') in Bezug auf die Kundendaten akzeptiert hat oder dies anderweitig vereinbart wurde, gilt das CDPA für Pre-GA-Angebote als 'Dienste' im Sinne des CDPA. Sofern nicht anders angegeben, wird dieser gesamte Abschnitt 3 Bestandteil der 'Vereinbarung' im Sinne von Abschnitt 5.2 des CDPA ('Einhaltung der Weisungen des Kunden'), vorbehaltlich der folgenden Änderungen:
- i. Der Kunde erkennt an, dass für die Zwecke von Abschnitt 6.1 (Löschen durch den Kunden) des CDPA und im Rahmen des anwendbaren Rechts die Funktionalität der Pre-GA-Angebote möglicherweise kein Löschen von Kundentestdaten während des Zeitraums zulässt, in dem der Kunde das
Pre-GA-Angebot nutzen darf ('Pre-GA-Laufzeit'), dass Kundentestdaten jedoch nach Ablauf der Laufzeit gemäß Abschnitt 6.2 (Rückgabe oder Löschen nach Ablauf der Laufzeit) des CDPA gelöscht werden.
- ii. Sofern nicht anders in der Testanwendung oder in spezifischen Testbedingungen angegeben, stellt Google dem Kunden auf Anfrage schriftliche Informationen über eingesetzte Unterauftragsverarbeiter (wie im CDPA definiert) zur Verfügung.
- iii. Google informiert den Kunden während der Pre-GA-Laufzeit über den Einsatz neuer dritter Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit den Pre-GA-Angeboten, indem eine E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse gesendet wird, bevor der neue dritte Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kundentestdaten beginnt. Falls der Kunde Einwände gegen den Unterauftragsverarbeiter hat, kann er als einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf die Nutzung des betreffenden Pre-GA-Angebots einstellen.
iv. Pre-GA-Angebote sind keine 'geprüften Dienste' im Sinne des CDPA.
4. Nutzungsbeschränkungen . (i) Der Kunde darf Pre-GA-Angebote nicht zur Verarbeitung von 'geschützten Gesundheitsdaten' (Protected Health Information, PHI) im Sinne des HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996) verwenden und dies auch Endnutzern nicht gestatten. (ii) Der Kunde darf Pre-GA-Angebote nicht zur Verarbeitung von Daten nutzen, die gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen unterliegen.
- B. Änderung, Sperrung oder Einstellung . Pre-GA-Angebote (einschließlich der zugehörigen Funktionen) können jederzeit ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden geändert, gesperrt oder eingestellt werden.
- C. Haftungsausschluss . Pre-GA-ANGEBOTE WERDEN 'OHNE MÄNGELGEWÄHR' UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIND NICHT DURCH EIN SLA ODER EINE GOOGLE-HAFTUNGSFREISTELLUNG ABGEDECKT. Sofern in den spezifischen Testbedingungen für ein Pre-GA-Angebot nicht anders angegeben, sind Pre-GA-Angebote nicht durch technische Supportdienste (TSD) abgedeckt.
- D. Haftung . Google haftet nicht für Beträge, die über (A) die in der Vereinbarung festgelegte Haftungshöchstgrenze oder (B) 25.000 $ hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Nichts im vorstehenden Satz berührt die in der Vereinbarung festgelegten Ausschlüsse von Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Folgendes: (1) Tod oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit, (2) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, (3) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei oder (4) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
- E. Feedback . Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback und Vorschläge zu den Pre-GA-Angeboten an Google zu senden, und Google und dessen verbundene Unternehmen können das Feedback und die Vorschläge ohne Einschränkung und ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden verwenden.
- F. Beendigung . Beide Parteien können die Verwendung des Pre-GA-Angebots durch schriftliche Benachrichtigung an die andere Partei jederzeit beenden.
## 4. Nicht verbundener Cloud Marketplace
Dieser Abschnitt 4 gilt nur, wenn der Kunde Looker-Dienste über einen nicht verbundenen Cloud Marketplace bestellt (diese Looker-Dienste, 'NCM-Dienste'). Für die NCM-Dienste gelten folgende Bestimmungen:
- A. Der Abschnitt 'Zahlungsbedingungen' der Vereinbarung findet keine Anwendung.
- B. Die Gebühren für NCM-Dienste sind direkt an den Anbieter des nicht verbundenen Cloud Marketplace zu entrichten.
- C. Google und der Kunde vereinbaren Preise und Mengen für die NCM-Dienste im Voraus, bevor der Kunde eine Bestellung ('NCM-Bestellung') beim Anbieter des nicht verbundenen Cloud Marketplace aufgibt. Google stellt dem Kunden die vereinbarten NCM-Dienste nach Aufgabe der NCM-Bestellung zur Verfügung.
- D. Etwaige SLA-Gutschriften oder Rückerstattungen gemäß der Vereinbarung erhält der Kunde ausschließlich vom Anbieter des nicht verbundenen Cloud Marketplace.
- E. Eine Verlängerung der NCM-Dienste erfolgt nur im Einvernehmen zwischen Kunde und Google.
- F. Definitionen für diesen Abschnitt 4 (Nicht verbundener Cloud Marketplace):
7. 'Laufzeit der Bestellung' bezeichnet in dieser Vereinbarung den Zeitraum, der mit dem Startdatum der Dienste oder dem Verlängerungsdatum (je nach Anwendbarkeit) für die über einen NCM erworbenen Dienste beginnt und bis zum Ablauf oder zur Beendigung der anwendbaren NCM-Bestellung andauert.
Das 'Startdatum der Dienste' gemäß dieser Vereinbarung bezeichnet entweder das in der NCM-Bestellung angegebene Startdatum oder, falls in der NCM-Bestellung kein Datum angegeben ist, das Datum, ab dem Google dem Kunden die über einen NCM erworbenen Dienste zur Verfügung stellt.
'Nicht verbundener Cloud Marketplace' bezeichnet einen online erreichbaren Cloud Marketplace, der weder von Google noch von einem verbundenen Unternehmen betrieben oder verwaltet wird.
## 5. Angebote von Drittanbietern
Der Looker Marketplace enthält Software und Dienste, die kein Eigentum von Google sind. Die Nutzung solcher Software oder Dienste durch den Kunden unterliegt einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Der Kunde muss gegebenenfalls die Nutzungsbedingungen von Drittanbietern akzeptieren, bevor er über den Looker Marketplace auf solche Software oder Dienste zugreifen oder diese herunterladen kann. Der Kunde bestätigt, dass Google nicht für die Installation, Integration, Interoperabilität, Funktionalität oder den Inhalt von über den Looker Marketplace bereitgestellter Software oder Dienste Dritter verantwortlich ist und diesbezüglich keinerlei Zusicherungen macht oder Gewährleistungen gibt.
## 6. Bedingungen Dritter
Die im Zusammenhang mit den Diensten verwendeten Oracle JDBC-Softwarekomponenten unterliegen den Bedingungen unter https://cloud.google.com/terms/looker/legal/customers/service-terms/oracle.
## 7. Google Maps-Visualisierungen
Visualisierungen in Looker (original) beinhalten Funktionen und Inhalte von Google Maps, die den jeweils aktuellen Versionen der folgenden Bedingungen unterliegen: (1) den Zusatzbedingungen für Google Maps/Google Earth unter https://maps.google.com/help/terms\_maps.html und (2) der Datenschutzerklärung von Google unter https://www.google.com/policies/privacy/ (zusammen die 'Google Maps-Bedingungen'). Soweit der Kunde Google Maps-Funktionen und -Inhalte im Rahmen einer Bereitstellung zu externen Geschäftszwecken in die Dienste von Looker (original) einbindet, hat der Kunde die Google Maps-Bedingungen in den Vertrag aufzunehmen, der die Nutzung dieser Kundenanwendung durch den PBL-Kunden und dessen Nutzer regelt.
## 8. Auf generativer KI basierende Dienste von Looker
## A. Haftungsausschlüsse.
1. Auf generativer KI basierende Dienste für Looker (i) verwenden neue Technologien, (ii) können ungenaue oder anstößige Ausgaben generieren und (iii) können Inhalte bereitstellen, die nicht den Ansichten von Google entsprechen. Die generierte Ausgabe ist nicht dazu geeignet oder bestimmt, die behördlichen, rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden zu erfüllen oder als Ersatz für eine medizinische, rechtliche, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung zu dienen.
2. Die auf generativer KI basierenden Dienste von Looker sind Teil von Gemini für Google Cloud und bieten möglicherweise nicht dieselben Compliance- und Sicherheitsfunktionen wie Dienste von Looker (original) oder andere Datenquellen des Kunden, einschließlich Steuermöglichkeiten für den Datenstandort. Die auf generativer KI basierenden Dienste von Looker dürfen nur für Instanzen oder
3. Projekte (in Bezug auf Looker Studio Pro) aktiviert werden, für die die erforderlichen Compliance-Funktionen durch Gemini for Google Cloud unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
- B. Ähnlich generierter Output . Der Kunde bestätigt, dass auf generativer KI basierende Dienste für Looker in einigen Szenarien denselben oder einen ähnlich generierten Output für verschiedene Kunden erzeugen können.
- C. Richtlinie zur unzulässigen Nutzung . Für die Zwecke der auf generativer KI basierenden Dienste von Looker wird die Richtlinie zur unzulässigen Nutzung unter https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy gelegentlich aktualisiert und ist in die Richtlinien zur zulässigen Verwendung eingebunden.
- D. Nutzungseinschränkung . Der Kunde wird (i) den generierten Output nicht als wesentliche Eingabe für die Entwicklung von Modellen verwenden, die im Wettbewerb mit auf generativer KI basierenden Diensten für Looker oder anderen Diensten von Looker (original) stehen, (ii) kein Reverse Engineering bzw. keine Extraktion von Komponenten von Diensten von Looker (original) oder deren Modellen durchführen (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbare Gesetze untersagt ist) und wird es den Endnutzern auch nicht erlauben, dies zu tun.
- E. Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste .
1. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass er, ebenso wie seine Endnutzer, die auf generativer KI basierenden Dienste von Looker nicht in einer Weise verwenden wird, die die von Google festgelegten Nutzungsgrenzen überschreitet.
2. Gemini in Looker ist nur für von Looker gehostete Bereitstellungen verfügbar.
- F. Altersbeschränkung. Der Kunde wird Endnutzern unter 18 Jahren die Nutzung von auf generativer KI basierenden Diensten für Looker nicht erlauben.
- G. Einschränkungen im Gesundheitswesen . Der Kunde wird die auf generativer KI basierenden Dienste für Looker nicht für die folgenden Zwecke nutzen und wird es den Endnutzern auch nicht erlauben, dies zu tun: für klinische Zwecke, für die Erteilung medizinischer Ratschläge, medizinische Behandlungen oder Diagnosen oder in irgendeiner Weise, die von einer klinischen, medizinischen, gesundheitlichen oder sonstigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt wird oder deren Genehmigung erfordert. Die Nutzung für nicht klinische Forschung, Terminplanung oder andere administrative Aufgaben ist nicht eingeschränkt.
- H. Vermutete Verstöße . Google kann die Nutzung der auf generativer KI basierenden Dienste für Looker durch den Kunden bei einem vermuteten Verstoß gegen die oben genannten Absätze (8.D) bis (8.G) sofort aussetzen oder beenden.
- I. Einschränkungen . Die in den oben genannten Absätzen (8.F) und (8.G) enthaltenen Einschränkungen werden im Rahmen der geltenden Vereinbarung als 'Einschränkungen' oder 'Nutzungseinschränkungen' betrachtet.
- J. Zusätzliche Verpflichtung von Google zur Haftungsfreistellung .
1. Generierter Output . Gemäß dieser Vereinbarung sind die Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google auch auf Vorwürfe anwendbar, bei denen es um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch einem unveränderten generierten Output geht, die im Rahmen eines von der Haftung freigestellten auf generativer KI basierenden Dienstes erstellt wurde. Dieser Absatz (1) (Generierter Output) ist jedoch nicht anwendbar auf folgende Vorwürfe in Bezug auf einen generierten Output: (1) Der Kunde erstellt oder nutzt einen generierten Output, von der er weiß oder hätte wissen müssen, dass durch sie gewerbliche Schutzrechte verletzt werden; (2) der Kunde (oder Google auf Weisung des Kunden) ignoriert Anleitungen, deaktiviert Filter, verzichtet auf Quellenangaben oder umgeht andere Schutzmaßnahmen und Tools, die von Google zur Verfügung gestellt werden, damit Kunden einen generierten Output verantwortungsvoll nutzen können; (3) der Kunde verwendet einen generierten Output weiter, obwohl er vom Rechteinhaber oder von dessen autorisiertem Vertreter über eine Klage wegen einer Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde; (4) der Vorwurf bezieht sich auf Marken- oder verwandte Schutzrechte, weil der Kunde den generierten Output im Handel oder für ein Gewerbe verwendet hat. 'Von der Haftung freigestellter auf generativer KI basierender Dienst' bezieht sich auf Dienste oder Funktionen, die auf dieser Seite aufgeführt sind: https://cloud.google.com/terms/generative-ai-indemnified-services. Die Nutzung eines solchen Dienstes oder einer solchen Funktion ist für Kunden kostenpflichtig. Es gibt weder eine kostenlose Version noch eine Zahlung über Guthaben.
2. Trainingsdaten . Gemäß dieser Vereinbarung sind die Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google auch auf Vorwürfe anwendbar, bei denen es um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch die Verwendung von Trainingsdaten für ein Google-Modell geht, das für einen auf generativer KI basierenden Dienst eingesetzt wurde. Diese Haftungsfreistellung gilt aber nicht für eine spezifische generierte Ausgabe, die gegebenenfalls durch den Absatz (1) (Generierten Output) abgedeckt ist.
- K. Einschränkungen für Training . Sofern ein Kunde nicht zuvor seine Berechtigung oder Anweisung dazu erteilt hat, nutzt Google keine Kundendaten für das Training oder die Optimierung/Anpassung von Modellen für generative KI, von denen die Looker-Dienste mit generativer KI unterstützt werden.
- L. Änderungen, Missachtung oder Deaktivierung von Sicherheitsfiltern . Google stellt Sicherheitsfilter für bestimmte auf generativer KI basierende Dienste von Looker zur Verfügung. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für (i) die Nutzung, Nichtnutzung oder
Veränderung dieser Filter (einschließlich Änderungen durch Google auf Kundenanweisung) bei der Erstellung generierter Inhalte, und (ii) das Ignorieren von Sicherheitsanweisungen oder -dokumenten.
## M. Definitionen .
'Generierter Output' bezeichnet die Daten oder Inhalte, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über die auf generativer KI basierenden Dienste für Looker im Rahmen des Looker-Kontos des Kunden generiert oder empfangen werden, entsprechend den von ihnen über diese Dienste übermittelten Daten oder Inhalten. Generierter Output sind Kundendaten. Wie auch zwischen Kunde und Google vereinbart, macht Google bezüglich neuen geistigen Eigentums in dem generierten Output keinerlei Eigentumsrechte geltend.
'Auf generativer KI basierende Dienste für Looker' umfasst (i) Gemini in Looker und (ii) andere auf generativer künstlicher Intelligenz basierende Funktionen oder Merkmale von Looker (original).
'Projekt' hat die Bedeutung, die in der Vereinbarung in Bezug auf die GCP-Dienste angegeben ist.
## 9. Kunden eines Resellers.
Dieser Abschnitt 9 (Kunden eines Resellers) gilt nur, wenn (i) der Kunde Dienste von Looker (original) bei einem Reseller im Rahmen einer Reseller-Vereinbarung bestellt (diese Dienste, 'Reseller-Dienste') und (ii) der Kunde eine direkte Vereinbarung mit Google über die Bereitstellung dieser Reseller-Dienste hat.
A. Anwendbare Nutzungsbedingungen. Im Zusammenhang mit den über einen Reseller erworbenen Diensten ist Folgendes zu beachten:
1. Der Abschnitt 'Zahlungsbedingungen' der Vereinbarung findet keine Anwendung in den dienstspezifischen Bedingungen in Bezug auf Abrechnung, Rechnungsstellung oder Zahlung.
2. Die Reseller-Gebühren gelten und sind direkt an den Reseller zu zahlen. Die Preise für die über einen Reseller erworbenen Dienste werden ausschließlich zwischen Reseller und Kunde festgelegt.
3. Google stellt dem Kunden die in der Reseller-Bestellung beschriebenen Reseller-Dienste in dem Umfang zur Verfügung, in dem eine gültige und verbindliche Bestellung für diese Dienste zwischen Google und dem Reseller vorliegt.
4. Etwaige SLA-Gutschriften oder Rückerstattungen gemäß dieser Vereinbarung erhält der Kunde ausschließlich vom Reseller (und der Kunde muss den Reseller benachrichtigen, wenn Google ein SLA nicht einhält).
5. Ungeachtet der Support-Verpflichtungen von Google gemäß TSD-Richtlinien stellt Google dem Kunden keinen Support zur Verfügung, es sei denn, (A) der Kunde bestellt TSD direkt bei Google oder (B) der Reseller bestellt TSD bei Google im Namen des Kunden, und diese TSD-Berechtigung erfordert, dass Google TSD direkt an den Kunden liefert. Alle anderen Supportleistungen, sofern vereinbart, werden dem Kunden vom Reseller in Übereinstimmung mit dem Reseller-Vertrag zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich Abschnitt 9(e) (Technischer Support durch den Reseller).
6. Der Kunde bestätigt, dass der Zugang zu den Diensten ausgesetzt werden kann, wenn der Reseller oder der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt kein mit dem Kundenkonto verknüpftes Abrechnungskonto unterhält.
7. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung sendet Google dem Reseller (und nicht dem Kunden) die Schlussrechnung (falls zutreffend) für die Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den Reseller-Diensten. Der Kunde benachrichtigt (A) den Reseller über jegliche Beendigung dieser Vereinbarung und (B) Google über jegliche Beendigung der Reseller-Vereinbarung.
8. Jegliche Verlängerung der Dienste und/oder einer Reseller-Bestellung wird zwischen Kunde und Reseller vereinbart.
9. Wenn der Reseller eine unstrittige Rechnung von Google für über einen Reseller erworbene Dienste nicht bezahlt, weil der Kunde den Reseller nicht bezahlt hat, kann Google den Zugriff des Kunden auf die Dienste sperren.
10. Soweit sich Kundendaten in der Organisationsressource des Resellers befinden, gilt dies ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag (einschließlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten):
11. (A) Der Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten gilt nicht für die Verarbeitung und Sicherheit solcher Kundendaten.
12. (B) Google wird auf diese Kundendaten nur in Übereinstimmung mit der separaten Vereinbarung zwischen Google und dem Reseller zugreifen, sie nutzen und anderweitig verarbeiten (einschließlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen, die die Datenverarbeitung und Sicherheit von 'Partnerdaten' gemäß der Definition in dieser Vereinbarung beschreiben) und wird auf diese Kundendaten nicht zu anderen Zwecken zugreifen, sie nutzen oder verarbeiten.
13. (C) Die Einwilligungen und Mitteilungen, für die der Kunde gemäß dem Abschnitt dieser Vereinbarung mit dem Titel 'Datenschutz' oder 'Einwilligungen' verantwortlich ist, müssen auch den Zugriff auf, die Speicherung und die Verarbeitung von Kundendaten wie in Unterabschnitt (B) oben beschrieben erlauben.
11. Für die Abrechnung ist es erforderlich, die Dienste von Looker (original) mit dem Abrechnungskonto des Resellers zu verknüpfen. Der Kunde erkennt an und bestätigt
Folgendes: (A) bei Beendigung der Vereinbarung zwischen Google und dem Reseller oder des Reseller-Vertrags mit dem Kunden wird diese Verknüpfung aufgelöst; und (B) wenn Dienste nicht mehr mit dem Abrechnungskonto des Resellers verknüpft sind, gilt: (x) diese Dienste gelten dann nicht mehr als Reseller-Dienste (und unterliegen damit nicht diesem Abschnitt 9) und (y) diese Dienste gelten dann als direkt bei Google bestellte Dienste, wodurch der Kunde direkt an Google Gebühren zahlen muss, ungeachtet anderslautender Vereinbarungen mit dem Reseller (einschließlich zu den zwischen Reseller und Kunde vereinbarten Gebühren).
12. 'Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten' bezeichnet in dieser Vereinbarung die jeweils aktuellen Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen für Kundendaten, die unter die Organisationsressource des Kunden (nicht des Resellers) fallen, wie hier beschrieben: https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum.
13. 'Laufzeit der Bestellung' bezeichnet in dieser Vereinbarung den Zeitraum, der mit dem Startdatum der Dienste oder dem Verlängerungsdatum (je nach Anwendbarkeit) für die über einen Reseller erworbenen Dienste beginnt und bis zum Ablauf oder zur Beendigung der anwendbaren Reseller-Bestellung andauert.
14. Das 'Startdatum der Dienste' gemäß dieser Vereinbarung bezeichnet entweder das in der Reseller-Bestellung angegebene Startdatum oder, falls in der Reseller-Bestellung kein Datum angegeben ist, das Datum, ab dem Google dem Kunden die über einen Reseller erworbenen Dienste zur Verfügung stellt.
- B. Haftungsobergrenze. Für die Zwecke des Abschnitts der Vereinbarung mit der Überschrift 'Haftungsbeschränkung' bedeutet 'Gebühren' im Sinne dieses Abschnitts 'Reseller-Gebühren', wenn das Ereignis, das zu einer Haftung führt, ein Verstoß gegen diese Vereinbarung ist oder anderweitig im Zusammenhang mit den Reseller-Diensten entsteht. Wenn der Kunde oder Google einen Anspruch gemäß der Vereinbarung geltend macht, wird der Kunde zum Zwecke der Festlegung der Haftungsobergrenze gemäß dem Abschnitt der Vereinbarung mit der Überschrift 'Beschränkung der Haftungshöhe' auf Anfrage von Google (a) Google unverzüglich den Betrag aller im Rahmen der Reseller-Vereinbarung gezahlten oder zu zahlenden Reseller-Gebühren offenlegen; (b) der Offenlegung dieses Betrags durch den Reseller gegenüber Google zustimmen, ungeachtet der Vertraulichkeitsverpflichtungen des Resellers gemäß der Reseller-Vereinbarung; und (c) alle erforderlichen Zustimmungen einholen, um die Offenlegung durch den Kunden oder den Reseller gemäß diesem Abschnitt 9(b) (Haftungsobergrenze) zu ermöglichen. Vorbehaltlich des Abschnitts 'Unbeschränkte Haftung' haftet Google im Rahmen dieser Vereinbarung nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund desselben Ereignisses oder derselben Reihe von Ereignissen gegenüber dem Reseller geltend gemacht hat.
- C. Weitergabe vertraulicher Informationen. Google kann im Rahmen der Absätze 'Vertraulichkeit' oder 'Vertrauliche Informationen' der Vereinbarung vertrauliche Daten des Kunden als Bevollmächtigter an Reseller weitergeben.
- D. Beziehung zwischen Reseller und Kunde. Der Reseller kann nach Ermessen des Kunden auf das Konto des Kunden zugreifen. Soweit es Google und den Kunden betrifft, ist der Kunde allein
verantwortlich für (i) jegliche Zugriffe des Resellers auf Endnutzerkonten, (ii) die Definition in der Reseller-Vereinbarung zu jeglichen Rechten und Verpflichtungen zwischen Reseller und Kunde in Bezug auf die über einen Reseller erworbenen Dienste, und (iii) die Überprüfung, ob die Daten, die der Kunde oder die Endnutzer Google über durch Reseller erworbene Dienste im Rahmen des Kontos zur Verfügung stellen, und die Daten, die der Kunde oder die Endnutzer durch ihre Nutzung der über einen Reseller erworbenen Dienste von diesen Daten ableiten, unter die Organisationsressource des Kunden oder des Resellers fallen. Google übernimmt für Folgendes keine Haftung: (A) Sperrung oder Beendigung des Zugriffs des Kunden auf die Dienste (B) Zugriff auf und Sichtbarkeit des Kundenkontos und der abrechnungsrelevanten Metadaten des Kundenkontos (C) Angebot oder Bereitstellung von Produkten und Diensten durch den Reseller oder Dritte.
E. Technischer Support durch den Reseller. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass der Reseller personenbezogene Daten von Kunden und Endnutzern gegenüber Google offenlegen kann. Das gilt insofern, als die Offenlegung in angemessenem Maße erforderlich ist, damit der Reseller Supportanfragen bearbeiten kann, die der Kunde an oder über den Reseller eskaliert.
F. Fortbestand Die folgenden Absätze dieses Abschnitts 9 (Kunden eines Resellers) bestehen über den Ablauf oder die Beendigung der Vereinbarung hinaus fort: Absatz (a)(vii), Absatz (b) (Haftungsobergrenze), Absatz (c) (Weitergabe vertraulicher Informationen) und Absatz (d) (Beziehung zwischen Reseller und Kunde).
## 10. Weitere Definitionen
'Gehostete Bereitstellung durch den Kunden' bezeichnet die Software, die vom oder für den Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden oder auf einem vom Kunden kontrollierten Server in einem vom Kunden ausgewählten und verwalteten Rechenzentrum installiert wird. Eine vom Kunden gehostete Bereitstellung schließt die Produktinternen Dienste ein.
'Bereitstellungsattribute' bezeichnet die mengenbasierte Nutzung der Dienste gemäß den Angaben in einem Bestellformular. Sie beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Instanzen, Endnutzer, API-Aufrufe und sonstige durch den Nutzungsumfang definierte Lizenzierungsattribute.
'Externe geschäftliche Zwecke' oder 'PBL' bezeichnet die Nutzung der in eine Kundenanwendung eingebetteten Dienste oder Software.
'Produktinterne Dienste ' bezeichnet die Dienste, die von Google über die Dienste oder die Software gehostet und zugänglich gemacht werden, insbesondere Lizenzierungsdaten, Konfigurationssicherungen, Systemfehlerberichte, Datenaktionen und Support-Tickets.
'Instanz' bezeichnet eine einzelne Konfiguration der Verwaltungseinstellungen und der Anwendungsdatenbank der Software, die den im Bestellformular angegebenen Plattformeinschränkungen unterliegt. Jede Instanz erfordert einen eindeutigen Lizenzschlüssel, um zu funktionieren. Mehrere identisch konfigurierte Instanzen, die mit separaten Konfigurationen ausgeführt werden, werden als separate Instanzen betrachtet.
'Interne geschäftliche Zwecke' bezeichnet die Verwendung der Dienste durch oder zugunsten der internen Abläufe des Kunden.
'Gehostete Looker-Bereitstellung' bezeichnet die Software, die von Google auf einer mit dem Internet verbundenen Plattform installiert wird, die in einer von Google benannten Hosting-Einrichtung eines Drittanbieters ausgeführt wird, sofern die Parteien in einem Bestellformular nichts anderes vereinbart haben. Eine gehostete Looker-Bereitstellung schließt die produktinternen Dienste ein.
' PBL-Client ' bezeichnet (i) den PBL-Nutzer oder (ii) den Client des Kunden, der die Nutzung der Dienste durch PBL-Nutzer genehmigt.
'PBL-Nutzer' bezeichnet eine Person, die autorisiert ist, die Dienste als Endnutzer zu externen Geschäftszwecken zu verwenden.
'Reseller' bezeichnet, falls zutreffend, den autorisierten Reseller (Drittanbieter, nicht mit Google verbundenes, Unternehmen), der dem Kunden die Dienste verkauft.
'Reseller-Vereinbarung' bezeichnet im gegebenen Fall die gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Reseller bezüglich der Dienste. Die Reseller-Vereinbarung ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und unterliegt dieser Vereinbarung nicht.
'Reseller-Gebühren' bezeichnet im gegebenen Fall die Gebühren für die vom Kunden genutzten oder bestellten Dienste gemäß Resellervereinbarung, zuzüglich aller anwendbaren Steuern.
'Reseller-Bestellung' bezeichnet ein vom Reseller erstelltes und vom Kunden und dem Reseller unterzeichnetes Bestellformular, in dem der Reseller die vom Kunden beim Reseller bestellten Dienste spezifiziert.
'Nutzungsumfang' bezeichnet alle Einschränkungen der Installation oder Nutzung von Software oder Diensten, die in der Dokumentation, dem Bestellformular oder anderweitig von Google angegeben sind.
Vorherige Versionen (zuletzt geändert am 1. Juli 2025)
22. April 2025
08. Mai 2023
04. April 2023
04. Januar 2023
14. Februar 2022
services.google.com
Deutsch
Текущая редакция от .