Dienstspezifische
Nutzungsbedingungen für Looker (original)
Diese dienstspezifischen Bedingungen, die für Looker (original) gelten, sind Bestandteil der Vereinbarung, unter der Google Looker (original) dem Kunden zur Verfügung stellt (die 'Vereinbarung'). Falls die Vereinbarung Sie dazu berechtigt, Looker (original) im Rahmen eines Google Cloud Partner- oder Resellerprogramms weiterzuverkaufen oder bereitzustellen, dann beziehen sich mit Ausnahme des Abschnitts 'Partnerspezifische Bedingungen' alle Verweise auf den Kunden in diesen dienstspezifischen Bedingungen auf Sie ('Partner' oder 'Reseller', wie in der Vereinbarung verwendet), und alle Verweise auf 'Kundendaten' beziehen sich auf Partnerdaten. Wenn Sie die Dienste als Kunde eines nicht verbundenen Google Cloud-Resellers nutzen, gilt Abschnitt 9 (Reseller-Kunden) für Sie. Begriffe, die in diesen dienstspezifischen Bedingungen für Looker (original) verwendet, aber nicht definiert sind, haben die ihnen in der Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.
1. Nutzung der Dienste durch den Kunden
- A. Zugriff auf die Dienste . Google stellt die Dienste den Kunden wie folgt zur Verfügung: (a) durch Ermöglichen des Zugriffs auf die Instanz einer gehosteten Looker-Bereitstellung oder (b) durch Bereitstellung des Lizenzschlüssels für eine vom Kunden gehostete Bereitstellung. Der Kunde kann die Dienste nur im durch das Bestellformular autorisierten Umfang für interne und externe Geschäftszwecke konfigurieren.
- B. Externe geschäftliche Nutzer . Wenn das Bestellformular PBL umfasst und der PBL-Client an eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden gebunden ist, die Google mindestens ebenso gut schützt wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Rechte und Verpflichtungen, kann der Kunde die Dienste für die Verwendung durch PBL-Nutzer zur Verfügung stellen, indem er die Dienste in eine Kundenanwendung einbettet. Der Kunde darf keine mit dem PBL-Client vereinbarten Bedingungen akzeptieren, die die Vereinbarung oder das Bestellformular in irgendeiner Form verändern oder ergänzen, und erkennt an, dass Google an solche Bedingungen nicht gebunden ist.
- C. Überprüfung der Nutzung von Diensten und Software . Innerhalb von 30 Tagen nach einer angemessenen schriftlichen Aufforderung durch Google stellt der Kunde einen hinreichend detaillierten schriftlichen Nutzungsbericht zur Verfügung, der seine Nutzung der Dienste und der Software gemäß dem geltenden Nutzungsumfang beschreibt und alle
Details enthält, die von Google in angemessener Weise angefordert wurden. Auf entsprechende Anfrage gewährt der Kunde angemessene Hilfe und Zugriff auf Informationen, um die Genauigkeit etwaiger von Google bereitgestellter Informationen zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass der Kunde die Anzahl der Endnutzer, den Nutzungsumfang oder die Bereitstellungsattribute gemäß dem geltenden Bestellformular überschritten hat, oder wird eine solche übermäßige Nutzung anderweitig durch Google festgestellt, so vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben über die zusätzlichen Gebühren zu verhandeln, die dem Kunden für diese übermäßige Nutzung berechnet werden. Die vereinbarten zusätzlichen Gebühren, die aus der 'Überbereitstellung' resultieren, werden in einem neuen Bestellformular festgehalten oder von Google separat in Rechnung gestellt.
- D. Zusätzliche Bereitstellungsattribute . Der Kunde kann während der Laufzeit einer Bestellung zusätzliche Bereitstellungsattribute kaufen (einschließlich des Hinzufügens von Endnutzern), indem er ein neues Bestellformular einreicht. Ein solcher Erwerb hat eine anteilige Laufzeit, die am letzten Tag der jeweiligen Laufzeit der Bestellung endet. Bereitstellungsattribute können während der Laufzeit der Bestellung nicht verringert werden. Dieser Abschnitt gilt nicht, wenn der Kunde die Dienste gemäß Abschnitt 4 (Nicht verbundener Cloud Marketplace) dieser dienstspezifischen Bedingungen über einen nicht verbundenen Cloud Marketplace erworben hat.