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## Dienstspezifische Nutzungsbedingungen

Diese dienstspezifischen Nutzungsbedingungen sind Teil der Vereinbarung, in der Google sich bereit erklärt hat, dem Kunden die Google Cloud Platform und SecOps-Dienste (wie unter https://cloud.google.com/terms/services beschrieben) zur Verfügung zu stellen (die 'Vereinbarung'). Wenn Sie im Rahmen der Vereinbarung die Google Cloud Platform als Teil eines Google Cloud Partner- oder -Resellerprogramms weiterverkaufen oder liefern dürfen, dann beziehen sich mit Ausnahme des Absatzes 'Partnerspezifische Nutzungsbedingungen' alle Verweise auf den Kunden in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen auf Sie ('Partner' oder 'Reseller', wie in der Vereinbarung verwendet) und alle Verweise auf Kundendaten auf Partnerdaten. Wenn Sie die Dienste als Kunde eines nicht mit Google verbundenen Google Cloud-Resellers nutzen, gilt für Sie Abschnitt 14 (Kunde eines Resellers) der allgemeinen Dienstbedingungen. Großgeschriebene Begriffe, die in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die ihnen in der Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.

## Allgemeine Dienstbedingungen

1. Datenstandort . Der Kunde kann für jeden unter https://cloud.google.com/terms/data-residency aufgeführten Dienst eine bestimmte Region oder Multi-Region gemäß den Angaben auf der Seite der Cloud-Standorte auswählen. Google speichert ruhende Kundendaten für diesen Dienst dann nur in der ausgewählten Region oder der ausgewählten Multi-Region. Google kann die Kundendaten zu zu Sicherungs-, Verfügbarkeits-, Debugging-, Support-, Wartungs- oder Sicherheitszwecken  in einer anderen Region im Land der ausgewählten Region beziehungsweise im Land oder den Ländern der ausgewählten Regionen replizieren. Die Dienste beschränken nicht die Standorte, von denen aus Kunden oder Kundenendnutzer Kundendaten aufrufen oder an die sie Kundendaten umziehen dürfen. Zur Klarstellung: Der Begriff der Kundendaten umfasst keine Ressourcenkennungen, Attribute oder andere Datenlabels. Zusatzbedingungen zur Konfiguration bestimmter Dienste sind in den folgenden Abschnitten unter 'Nutzungsbedingungen' aufgeführt:
- a. Standort von KI/ML-Daten
- b. Standort von Assured Workloads-Daten

Unter https://cloud.google.com/terms/data-residency sind auch Dienste aufgeführt, die ruhende Kundendaten nicht speichern oder aktive Kundendaten nicht verarbeiten.

2. Betrieb von Kommunikationsdiensten . Unbeschadet etwaiger Telekommunikationsbeschränkungen in der Vereinbarung kann der Kunde die Dienste für

Hosting-Kapazitäten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten durch den Kunden nutzen, wenn (a) der Kunde alle erforderlichen behördlichen Lizenzen, Registrierungen oder sonstigen geltenden Anforderungen in Bezug auf solche Telekommunikationsdienste einholt, aufrechterhält und einhält und (b) der Kunde die Dienste nicht zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen, einschließlich für virtuelle private Netzwerke, Netzwerktransport oder Sprach- oder Datenübertragung, nutzt oder weiterverkauft.

3. Allgemeine Softwarebedingungen . Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die gesamte Software:
- a. Lizenz . Google gewährt dem Kunden während der Laufzeit eine gebührenfreie (sofern von Google nicht anders angegeben), nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der vom Kunden bestellten Software auf Systemen, die dem Kunden gehören, von ihm betrieben oder verwaltet werden oder in seinem Auftrag betrieben oder verwaltet werden, gemäß (i) der Vereinbarung und (ii) dem gegebenenfalls vereinbarten Nutzungsumfang ('Scope of Use'). Der Kunde kann seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer sowie die seiner verbundenen Unternehmen (zusammenfassend 'Software-Nutzer') zur Nutzung der Software gemäß diesem Abschnitt autorisieren. Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Kopien der Software zu Sicherungs- und Archivierungszwecken anfertigen. Zur Klarstellung: Die Software stellt keine Dienste dar.

b. Einhaltung des Scope of Use. Innerhalb von 30 Tagen nach einer zumutbaren schriftlichen Aufforderung durch Google wird der Kunde schriftlich und detailliert Auskunft über die Nutzung gemäß des jeweils anwendbaren Scope of Use geben, und zwar in Bezug auf jedes vom Kunden und seiner Softwarenutzer im angefragten Zeitraum verwendeten Softwareprodukt. Auf entsprechende Anfrage gewährt der Kunde angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen, um die Richtigkeit der Auskunft des Kunden zu überprüfen.

- c. Sonstige Gewährleistungen und Einhaltung rechtlicher Vorschriften . Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie alle für die Bereitstellung oder Nutzung der Software geltenden Gesetze und Vorschriften (soweit anwendbar) einhält. Der Kunde wird: (i) sicherstellen, dass die Nutzung der Software durch den Kunden und seine Software-Nutzer mit der Vereinbarung (einschließlich dem Scope of Use) und den in der Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen für die Nutzung der Dienste durch den Kunden übereinstimmt; (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jeden unbefugten Zugriff auf die Software oder deren unbefugte Nutzung zu verhindern und zu beenden; und (iii) Google schnellstmöglich über jeden unbefugten Zugriff auf die Software oder deren unbefugte Nutzung informieren, von dem der Kunde Kenntnis erlangt.
- d. Open-Source- oder Drittanbieterbedingungen. Wenn die Software Open-Source- oder Drittanbieterkomponenten enthält, können diese Komponenten separaten Lizenzvereinbarungen unterliegen, die Google dem Kunden zur Verfügung stellen wird. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Bedingungen aller Drittanbieter, von denen

der Kunde seine Workloads auf die Dienste migrieren möchte, und versichert und garantiert, dass diese Drittanbieter die Nutzung der Software zur Migration von Anwendungen aus diesen Quellen gestatten.

- e. Kündigung. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung wird der Kunde die Nutzung der gesamten Software einstellen und alle Kopien löschen.
4. Nutzungsbedingungen für Premium-Software . Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Premium-Software:
- a. Einführung . Google stellt bestimmte Software im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung, die unter https://cloud.google.com/terms/services als 'Premium-Software' ('Premium-Software') bezeichnet wird. Der Kunde bezahlt die für von ihm erworbene Premium-Software anfallenden Gebühren, die in der Gebühren-URL festgelegt sind. Bei Premium-Software handelt es sich um vertrauliche Informationen von Google.

## b. Softwaregewährleistung .

- i. Google gewährleistet dem Kunden, dass Premium-Software ab Auslieferung ein Jahr in ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der geltenden Dokumentation entspricht. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn (i) der Kunde Google über einen Mangel nicht innerhalb von 30 Tagen nach dessen Entdeckung informiert, (ii) der Kunde die Premium-Software ändert oder seine Nutzung gegen die Vereinbarung verstößt oder (iii) der Mangel durch Hardware, Software, Dienste oder andere Angebote oder Materialien von Dritten verursacht wird, die jeweils nicht von Google bereitgestellt werden.
- ii. Falls Google diese Gewährleistung verletzt, wird Google nach eigenem Ermessen die betroffene Premium-Software ohne Zusatzkosten reparieren oder ersetzen. Falls Google eine Reparatur oder einen Ersatz nicht für wirtschaftlich vernünftig hält, informiert Google den Kunden darüber und (A) der Kunde beendet sofort die Nutzung der betroffenen Premium-Software und (B) Google erstattet etwaige vorab bezahlte Beträge für die betroffene Premium-Software oder schreibt sie gut und dem Kunden werden alle noch geltenden Zahlungsverpflichtungen für die zukünftige Nutzung der betroffenen Premium-Software erlassen. Vorbehaltlich der Kündigungsrechte der Parteien enthält dieser Abschnitt (Softwaregewährleistung) eine abschließende Regelung der dem Kunden im Falle einer Verletzung der in diesem Abschnitt (Softwaregewährleistung) geregelten Gewährleistung zustehenden Rechte.
- c. Haftungsfreistellung in Bezug auf Software . Die in der Vereinbarung vereinbarten Freistellungsverpflichtungen von Google in Bezug auf behauptete Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum Dritter finden auch auf die Premium-Software Anwendung. Die in der Vereinbarung vereinbarten Freistellungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Services durch den Kunden finden auch Anwendung auf die Nutzung der Premium Software. Zusätzlich zu anderen Haftungsausschlüssen in der Vereinbarung bestehen die Freistellungsverpflichtungen

von Google nicht, soweit die behaupteten Ansprüche Dritter beruhen auf Änderungen an der Premium-Software, die nicht von Google vorgenommen wurden, oder auf der Nutzung von Versionen der Premium-Software, die von Google nicht mehr unterstützt werden.

- d. Technischer Support . Sofern von Google nicht anders angegeben, wird Google TSD für Premium-Software gegen eine zusätzliche Gebühr und wie in den TSD-Richtlinien festgelegt bereitstellen.
- e. Compliance . Premium-Software kann, wie in der jeweiligen Dokumentation beschrieben, Messdaten an Google übermitteln, die verständigerweise zur Überprüfung der Einhaltung des Scope of Use erforderlich sind. Der Kunde darf die Übermittlung dieser Messdaten nicht deaktivieren oder stören.
- f. Updates und Maintenance. Während der Laufzeit wird Google dem Kunden alle aktuellen Versionen, Updates und Upgrades der Premium-Software, sobald diese allgemein verfügbar sind, gemäß der Dokumentation zur Verfügung stellen. Sofern in der Dokumentation nicht anders angegeben, unterstützt Google die jeweils aktuelle Version der Premium-Software sowie die zwei vorangegangenen Versionen, einschließlich der angemessenen Bereitstellung von bugfixes und Sicherheitspatches. Google kann die Unterstützung für jede Premium-Software mit einer Frist von einem Jahr einstellen. Hiervon unberührt bleibt das Recht Googles, die Unterstützung für eine Version einzustellen und ein Upgrade auf eine unterstützte Version verlangen, um ein erhebliches Sicherheitsrisiko zu beheben oder wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, um eine Verletzung von Rechten zu vermeiden oder um geltendes Recht einzuhalten.

## 5. Bedingungen für Pre-GA-Angebote .

a. Einführung. Google kann dem Kunden Google Cloud Platform-Funktionen, -Modelle, -Dienste oder -Software zur Verfügung stellen, bevor sie allgemein verfügbar sind. Diese sind entweder noch nicht unter https://cloud.google.com/terms/services aufgeführt oder in der zugehörigen Dokumentation bzw. den zugehörigen Materialien als 'Early Access', 'Alpha', 'Beta', 'Vorabversion', 'Experimentell' oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet (zusammenfassend 'Pre-GA-Angebote'). Der Zugriff des Kunden auf und seine Nutzung von Pre-GA-Angeboten unterliegen einem gegebenenfalls festgelegten Scope of Use. Pre-GA-Angebote sind weder Dienste noch Software im Sinne der Vereinbarung. Ihre Nutzung durch den Kunden unterliegt aber den auf Dienste (oder gegebenenfalls Software) anwendbaren Bedingungen der Vereinbarung, in der Fassung dieses Absatzes (Bedingungen für Pre-GA-Angebote).

- b. Haftungsausschluss. PRE-GA-ANGEBOTE WERDEN 'WIE BESEHEN' OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT.  Pre-GA-Angebote (i) können jederzeit ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden und (ii)) fallen nicht unter eine SLA oder eine Freistellungsverpflichtung von Google. Sofern nicht ausdrücklich in einer schriftlichen

Mitteilung oder in der Google-Dokumentation anders angegeben, (A) sind Pre-GA-Angebote nicht durch TSD abgedeckt und (B) gilt der vorstehende Abschnitt zum Datenstandort nicht für Pre-GA-Angebote.

- c. Haftung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in anderen haftungsbeschränkenden Regelungen in der Vereinbarung ist die Haftung von  Google in Bezug auf Pre-GA-Angebote beschränkt auf den geringeren Betrag (A) der in der Vereinbarung vereinbarten Haftungshöchstsumme oder (B) 25.000 US-Dollar. Nichts im vorstehenden Satz berührt die in der Vereinbarung festgelegten Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Folgendes: (A) Tod oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit, (B) Betrug oder Arglist, (C) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei oder (D) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
- d. Datenverarbeitung. Sofern nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Mitteilung oder in der Google-Dokumentation angegeben, gelten keine Datenverarbeitungsbedingungen (einschließlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten) für die Pre-GA-Angebote und der Kunde sollte  Pre-GA-Angebote nicht verwenden, um personenbezogene Daten oder andere Daten zu verarbeiten, die rechtlichen oder behördlichen Compliance-Anforderungen unterliegen.
- e. Kündigung. Beide Parteien können die Verwendung des Pre-GA-Angebots durch schriftliche Benachrichtigung an die andere Partei jederzeit beenden.

## 6. Google-Managed Multi-Cloud Services.

- a. Einführung . Die jeweils aktuellen Services, die unter https://cloud.google.com/terms/services als 'Google-Managed Multi-Cloud Services' ('Google-Managed MCS') bezeichnet werden, sind Google-Dienste, -Produkte und -Funktionen, die in der Infrastruktur eines Cloud-Drittanbieters ('MCS-Drittanbieter') gehostet werden. Die Google-Managed MCS sind zwar weder Dienste noch Software im Sinne der Vereinbarung, die Nutzung der Google-Managed MCS durch den Kunden unterliegt aber den auf Dienste (oder gegebenenfalls Software) anwendbaren Bedingungen der Vereinbarung, in der Fassung dieses Absatzes (Google-Managed Multi-Cloud Services).

b. Admin-Konsole . Die Google-Managed Multi-Cloud Services sind möglicherweise nicht über die Admin-Konsole verfügbar.

## c. Beziehung zum MCS-Drittanbieter .

- i. Um die Google-Managed MCS zu nutzen, muss der Kunde eine gesonderte Vereinbarung mit und ein gesondertes Konto bei dem jeweiligen MCS-Drittanbieter haben. Auch die Abrechnung muss über diesen Anbieter erfolgen. Die Vereinbarung (im Sinne der oben verwendeten Definition) verpflichtet weder Google noch den MCS-Drittanbieter dazu, die Dienste des MCS-Drittanbieters bereitzustellen, die für die Nutzung des von Google verwalteten MCS durch den Kunden erforderlich sind.
- ii. Wenn der MCS-Drittanbieter eine Änderung an seinen Diensten oder Bedingungen vornimmt und Google begründeterweise davon ausgeht, dass die Bereitstellung der Google-Managed MCS infolge der Änderung nicht mehr wirtschaftlich rentabel ist, kann Google die Google-Managed MCS sofort vollständig oder teilweise für den Kunden sperren oder jegliche andere Einstellung oder rückwärtsinkompatible Änderung vornehmen, die erforderlich ist, um die Google-Managed MCS bereitzustellen. In dem Umfang, in dem Google die Google-Managed MCS gemäß den Bestimmungen in diesen Absätzen sperren oder ändern kann, unterliegen die Google-Managed MCS nicht den Abschnitten der Vereinbarung, die die Einstellung und rückwärtsinkompatible Änderungen regeln.
- d. Haftung . Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung (mit Ausnahme der in der Vereinbarung ausdrücklich genannten unbegrenzten Haftungen) ist die Gesamthaftung jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Google-Managed MCS ergeben, im gesetzlich zulässigen Umfang auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (i) die Gebühren, die der Kunde für Google-Managed MCS während des 12-monatigen Zeitraums vor dem Ereignis, das die Haftung begründet, gezahlt hat, und (ii) 25.000 USD.
- e. Haftungsausschluss . Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gilt Folgendes für die Google-Managed MCS: (i) Sie sind nicht durch SLAs abgedeckt, sofern dies nicht spezifisch in den Bedingungen des SLA angegeben ist. (ii) Sie unterliegen keinen Verpflichtungen, laut denen Google nach der Sperrung oder Kündigung Unterstützung bei der Kündigung oder dem Übergang oder sonstige technische Unterstützung zu leisten hat. (iii) Sie unterliegen keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Geschäftskontinuität (engl.: 'business continuity') oder Notfallwiederherstellung (engl. 'disaster recovery').
7. Benchmarking. Der Kunde darf Benchmark-Tests der Dienste durchführen (jeweils ein 'Test'). Der Kunde darf die Ergebnisse solcher Tests nur dann öffentlich bekannt geben, wenn (a) die öffentliche Bekanntgabe alle notwendigen Informationen enthält, um die Tests zu reproduzieren, und (b) der Kunde Google gestattet, Benchmark-Tests der öffentlich verfügbaren Produkte oder Dienste des Kunden durchzuführen und die Ergebnisse solcher Tests öffentlich bekannt zu geben. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Google keine der folgenden Handlungen im Namen eines Hyperscale-Public-Cloud-Anbieters vornehmen: (i) (direkt oder über einen Dritten) Tests durchführen oder (ii) die Ergebnisse solcher Tests veröffentlichen.
8. Trials. Bestimmte Dienste können dem Kunden im Rahmen einer Testversion zur Verfügung gestellt werden, die Rahmenbedingungen (engl. 'parameters')  und einem festgelegten Scope of Use unterliegt, wie in Gebühren-URLs, der Admin-Konsole, der Dokumentation oder anderweitig dargelegt. Durch die Nutzung der Testversion akzeptiert der Kunde die parameters.
9. Studien zur Nutzererfahrung. Wenn sich der Kunde für das Google Cloud User Experience Google Cloud User Experience Research Panel, der unter
8. Research Program für die Google Cloud Platform registriert, unterliegt seine Teilnahme dem Zusatz zum https://cloud.google.com/terms/user-experience-research oder der jeweils aktuellen URL verfügbar ist.
10. PGSSI-S. Der Kunde wird die französischen allgemeinen Sicherheitsrichtlinien für Gesundheitsinformationssysteme (PGSSI-S) im geltenden Umfang einhalten..
11. APIs und nicht von Google stammende Cloud-Dienste . Bestimmte APIs und nicht von Google stammende Cloud-Dienste, auf die über die Admin-Konsole zugegriffen wird, unterliegen gesonderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Ungeachtet jeglicher Bezugnahme auf die Nutzungsbedingungen von Google Cloud oder die Google Cloud-Datenschutzhinweise in der Admin-Konsole gelten für die Nutzung dieser APIs oder Dienste durch den Kunden die API-spezifischen Bedingungen und Datenschutzerklärungen.
12. Daten in Ressourcenfeldern. Daten, die in den Feldern 'Projektname', 'Projekt-ID' oder anderen Ressourcenfeldern enthalten sind, gelten nicht als Kundendaten. Geben Sie in diesen Feldern keine vertraulichen, sensiblen oder personenbezogenen Daten an .
13. Inhalte aus Google Maps. Bestimmte Dienste umfassen möglicherweise Funktionen und Inhalte aus Google Maps ('Inhalte aus Google Maps'). Wenn der Kunde seine Anmeldedaten für die Google Maps Platform eingibt, um einen Dienst für den Zugang zu Inhalten aus Google Maps zu aktivieren, unterliegt diese Nutzung oder dieser Zugang der Vereinbarung, im Rahmen derer Google dem Kunden die Google Maps Platform bereitstellt. Andernfalls stimmt der Kunde zu, dass seine Nutzung von oder sein Zugang zu diesen Inhalten aus Google Maps der jeweils aktuellen Version der
- (1) Zusatzbedingungen von Google Maps/Google Earth unter https://maps.google.com/help/terms\_maps.html und (2) der Datenschutzerklärung von Google unter

https://www.google.com/policies/privacy/ unterliegt.

## 14. Kunden eines Resellers .

Dieser Abschnitt 14 (Kunden eines Resellers) kommt nur zur Anwendung, wenn (i) der Kunde Google Cloud Platform-Dienste bei einem Reseller im Rahmen einer Reseller-Vereinbarung bestellt (diese Dienste werden dann als 'über einen Reseller erworbene Dienste' bezeichnet) und (ii) der Kunde eine direkte Vereinbarung mit Google über die Bereitstellung dieser über einen Reseller erworbenen Dienste hat.

- a. Anwendbare Nutzungsbedingungen. Für die Zwecke der über einen Reseller erworbenen Dienste gilt Folgendes:
2. (i) Der Abschnitt 'Zahlungsbedingungen' der Vereinbarung findet keine Anwendung. Dies gilt auch für die Bestimmungen in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Abrechnung, Rechnungsstellung oder Zahlung.
3. (ii) Es gelten die Reseller-Gebühren und diese sind vom Kunden direkt an den Reseller zu zahlen. Die Preise für die über einen Reseller erworbenen Dienste werden ausschließlich zwischen Reseller und Kunde festgelegt
4. (iii) Google stellt dem Kunden die in der Reseller-Bestellung beschriebenen Reseller-Dienste in dem Umfang zur Verfügung, in dem eine gültige und verbindliche Bestellung für diese Dienste zwischen Google und dem Reseller vorliegt.
5. (iv) Etwaige SLA-Gutschriften oder Rückerstattungen gemäß dieser Vereinbarung erhält der Kunde ausschließlich vom Reseller (und der Kunde muss den Reseller benachrichtigen, wenn Google ein SLA nicht einhält).
6. (v) Ungeachtet der Supportverpflichtungen von Google gemäß den TSD-Richtlinien, schuldet Google dem Kunden keinen Support, es sei denn, (i) der Kunde bestellt TSD direkt bei Google oder (ii) der Reseller bestellt TSD bei Google im Namen des Kunden, und diese TSD-Berechtigung erfordert, dass Google TSD direkt gegenüber dem Kunden erbringt. Alle anderen etwaigen Supportleistungen werden dem Kunden vom Reseller in Übereinstimmung mit der Reseller-Vereinbarung und nach Maßgabe des Abschnitts 14(e) (Technischer Support durch den Reseller) erbracht.
7. (vi) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zu den Diensten gesperrt werden kann, wenn der Reseller oder der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt kein mit dem Kundenkonto verknüpftes Abrechnungskonto unterhält.
8. (vii) Im Falle der Beendigung der Vereinbarung sendet Google dem Reseller (und nicht dem Kunden) die Schlussrechnung (falls zutreffend) für die Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den über den Reseller erworbenen Diensten. Der Kunde benachrichtigt (A) den Reseller über jegliche Beendigung der Vereinbarung und (B) Google über jegliche Beendigung der Reseller-Vereinbarung.
9. (viii) Jegliche Verlängerung (engl. 'renewal') der über einen Reseller erworbenen Dienste und/oder einer Reseller-Bestellung erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Reseller.
10. (ix) Wenn der Reseller eine unwidersprochene Rechnung von Google für über einen Reseller erworbene Dienste nicht bezahlt, weil der Kunde den Reseller nicht bezahlt hat, kann Google den Zugriff des Kunden auf die Dienste sperren.
11. (x) Soweit sich Kundendaten in Ressourcen in der Organisationssphäre des Resellers befinden, gilt ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung (einschließlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten) Folgendes:
12. (A) Der Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten gilt nicht für die Verarbeitung und die Sicherheit  solcher Kundendaten.
13. (B) Google wird auf diese Kundendaten nur in Übereinstimmung mit der separaten Vereinbarung zwischen Google und dem Reseller zugreifen, sie nutzen und anderweitig verarbeiten (einschließlich der jeweils geltenden Bedingungen, die die Datenverarbeitung und Sicherheit von 'Partnerdaten' gemäß der Definition in dieser separaten Vereinbarung beschreiben) und wird auf diese Kundendaten nicht zu anderen Zwecken zugreifen, sie nutzen oder verarbeiten.
14. (C) Die Einwilligungen und Mitteilungen, für die der Kunde gemäß den Abschnitten der Vereinbarung mit dem Titel 'Datenschutz' oder

'Einwilligungen' verantwortlich ist, müssen auch den Zugriff auf, die Speicherung und die Verarbeitung von Kundendaten wie in Absatz (B) oben beschrieben erlauben.

- (xi) Für die Abrechnung ist es erforderlich, die Google Cloud Platform Dienste mit dem Abrechnungskonto des Resellers zu verknüpfen. Der Kunde nimmt das Folgende zur Kenntnis und ist damit einverstanden: (A) Bei Beendigung oder Ablauf der separaten Vereinbarung zwischen Google und dem Reseller oder der Reseller-Vereinbarung mit dem Kunden wird diese Verknüpfung aufgelöst. (B) Wenn vom Kunden genutzte Dienste nicht mehr mit dem Abrechnungskonto des Resellers verknüpft sind, gilt: (x) Diese Dienste gelten dann nicht mehr als über einen Reseller erworbene Dienste (und unterliegen damit nicht diesem Abschnitt 14 'Kunden eines Resellers'). (y) Diese Dienste gelten dann als direkt bei Google bestellte Dienste, wodurch der Kunde direkt an Google Gebühren für diese Dienste gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zahlen muss, ungeachtet anderslautender Vereinbarungen mit dem Reseller (einschließlich solcher über die zwischen Reseller und Kunde vereinbarten Gebühren).
- (xii) 'Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten' bezeichnet in dieser Vereinbarung die jeweils aktuellen Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen für Kundendaten, die in Ressourcen in der Organisationssphäre des Kunden (und nicht des Resellers, wie hier beschrieben: https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum.
- (xiii) 'Laufzeit der Bestellung' bezeichnet in dieser Vereinbarung den Zeitraum, der mit dem Startdatum der Dienste oder dem Verlängerungsdatum (je nach Anwendbarkeit) für die über einen Reseller erworbenen Dienste beginnt und bis zum Ablauf oder zur Beendigung der jeweiligen Reseller-Bestellung andauert.

(xiv) Das 'Startdatum der Dienste' bezeichnet in dieser Vereinbarung entweder das in der Reseller-Bestellung angegebene Startdatum oder, falls in der Reseller-Bestellung kein Datum angegeben ist, das Datum, ab dem Google dem Kunden die über einen Reseller erworbenen Dienste zur Verfügung stellt.

b. Haftungsbeschränkung. Für die Zwecke des Abschnitts 'Beschränkung der Haftungshöhe' der Vereinbarung meinen 'Gebühren' die 'Reseller-Gebühren', wenn das Ereignis, das zu einer Haftung führt, ein Verstoß gegen diese Vereinbarung ist oder anderweitig im Zusammenhang mit den über einen Reseller erworbenen Diensten entsteht. Wenn der Kunde oder Google einen Anspruch gemäß der Vereinbarung geltend macht, wird der Kunde zum Zwecke der Festlegung der Haftungsobergrenze gemäß des Abschnitts 'Beschränkung der Haftungshöhe' der Vereinbarung auf Anfrage von Google (a) Google unverzüglich den Betrag aller im Rahmen der Reseller-Vereinbarung gezahlten oder zu zahlenden Reseller-Gebühren offenlegen, (b) der Offenlegung dieses Betrags durch den Reseller gegenüber Google zustimmen, ungeachtet der Vertraulichkeitsverpflichtungen des Resellers gemäß der Reseller-Vereinbarung, und (c) alle erforderlichen Zustimmungen einholen, um die Offenlegung durch den Kunden oder den Reseller gemäß diesem Abschnitt 14(b) (Haftungsbeschränkung) zu ermöglichen. Vorbehaltlich des Abschnitts 'Unbegrenzte Haftung' der Vereinbarung haftet Google nicht für Schäden im Rahmen dieser Vereinbarung, soweit der Kunde Schadensersatzansprüche in Bezug auf dasselbe Ereignis oder dieselbe Reihe von Ereignissen gegenüber dem Reseller geltend gemacht hat.

- c. Weitergabe vertraulicher Informationen . Google ist befugt, vertrauliche Kundeninformationen gemäß dem Abschnitt 'Vertraulichkeit' oder 'Vertrauliche Informationen' der Vereinbarung Resellern als Delegierte von Google offenzulegen.
- d. Beziehung zwischen Reseller und Kunde. Der Reseller kann nach Ermessen des Kunden auf das Konto des Kunden zugreifen. Im Verhältnis zwischen Google und dem Kunden ist der Kunde allein verantwortlich für (i) jeden Zugriff des Resellers auf das Konto des Kunden; (ii) die Festlegung aller Rechte und Pflichten zwischen dem Reseller und dem Kunden in Bezug auf die über den Reseller erworbene Dienste in der Reseller-Vereinbarung und (iii) die Überprüfung, ob die Daten, die der Kunde oder die Endnutzer Google über durch Reseller erworbene Dienste im Rahmen des Kontos zur Verfügung stellen, und die Daten, die der Kunde oder die Endnutzer durch ihre Nutzung der über einen Reseller erworbenen Dienste von diesen Daten ableiten, in Ressourcen in der Organisationssphäre des Kunden oder des Resellers fallen. Google übernimmt keine Haftung für (A) die Sperrung oder Kündigung des Zugangs des Kunden zu den Diensten durch einen Reseller; (B) den Zugriff auf und die Sichtbarkeit des Kundenkontos und der abrechnungsbezogenen Metadaten des Kundenkontos; oder (C) das Anbieten oder Bereitstellen von Produkten oder Dienstleistungen des Resellers oder Dritter.
- e. Technischer Support durch den Reseller . Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass der Reseller personenbezogene Daten des Kunden und von Endnutzern gegenüber Google offenlegen kann. Das gilt insofern, als die Offenlegung verständigerweise erforderlich ist, damit der Reseller Supportanfragen bearbeiten kann, die der Kunde an oder über den Reseller eskaliert.
15. Kundendaten. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung beschrieben oder durch geltendes Recht vorgeschrieben, ist der Kunde für alle Kundendaten verantwortlich, einschließlich der Sicherung und Aufrechterhaltung aller anwendbaren Rechte, die für die Nutzung der Kundendaten durch den Kunden erforderlich sind.
16. Fortbestand Die folgenden Abschnitte dieser allgemeinen Dienstbedingungen gelten nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung weiter: (a) die Abschnitte 'Haftung' und 'Haftungsausschluss' im Abschnitt 'Google-Managed Multi-Cloud-Services' und die Bedingungen für Pre-GA-Angebote, (b) Benchmarking und (c) die folgenden Abschnitte des Absatzes 'Kunde eines Resellers': Abschnitt (a)(vii), Abschnitt (b) (Haftungsbeschränkung), Abschnitt (c) (Weitergabe vertraulicher Informationen) und Absatz (d) (Beziehung zwischen Reseller und Kunde).

## 16. Weitere Definitionen.

- ' Seite der Cloud-Standorte ' verweist auf https://cloud.google.com/about/locations/.

' Dokumentation ' bezeichnet die jeweils gültige Dokumentation zu den Diensten und/oder der Software unter https://cloud.google.com/docs/.

' Gebühren-URL ' verweist auf https://cloud.google.com/skus.

'MultiRegion ' bezeichnet eine bestimmte Gruppe von Regionen.

' Region ' bezeichnet eine Region, über die ein bestimmter Dienst angeboten wird, wie auf der Seite der Cloud-Standorte definiert.

' Reseller ' meint den von Google autorisierten, aber nicht mit Google verbundenen Reseller, von dem der Kunde gegebenenfalls die Dienste erwirbt.

' Reseller-Vereinbarung ' bezeichnet die gegebenenfalls zwischen dem Kunden und dem Reseller abgeschlossene gesonderte Vereinbarung bezüglich der Dienste. Die etwaige Reseller-Vereinbarung besteht unabhängig von der Vereinbarung und unterliegt nicht den Regelungen der Vereinbarung.

' Reseller-Gebühren ' bezeichnet die etwaigen, in der Reseller-Vereinbarung vereinbarten Gebühren für die Nutzung oder Bestellung, zuzüglich jeglicher anfallender Steuern.

' Reseller-Bestellung ' bezeichnet ein gegebenenfalls vom Reseller erstelltes und vom Kunden und dem Reseller unterzeichnetes Bestellformular, in dem die vom Kunden beim Reseller bestellten Dienste spezifiziert werden.

' Scope of Use ' bezeichnet alle Einschränkungen der Installation oder Nutzung von Diensten oder Software, die unter der Gebühren-URL, in der Admin-Konsole, der Dokumentation, dem Bestellformular oder anderweitig von Google angegeben sind.

In diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen hat 'Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten' (zuvor als Bedingungen zur Datenverarbeitung und -sicherheit bezeichnet) die in der Vereinbarung beschriebene Bedeutung oder, falls keine solche Bedeutung beschrieben ist, bezeichnet die jeweils aktuellen Datenverarbeitungs- und Sicherheitsbestimmungen für Kundendaten unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum.

## Nutzungsbedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für die jeweils im Titel des Unterabschnitts genannten Dienste.

## Compute

1. App Engine - Datenstandort. Der Kunde kann die App Engine so konfigurieren, dass Kundendaten in den USA oder der Europäischen Union gespeichert werden. Google speichert diese ruhenden Kundendaten dann nur an diesem Standort. Der Dienst beschränkt nicht die Standorte, von denen aus Kunden oder Kundenendnutzer Kundendaten aufrufen oder an die sie Kundendaten umziehen können, nicht. Zur Klarstellung: Der Begriff der Kundendaten umfasst keine Ressourcenkennungen, Attribute oder andere Datenlabels.

## 2. Google Cloud VMware Engine (GCVE)

a. Definitionen . Für die Zwecke dieses Unterabschnitts :

meint ' CA Software ' bestimmte Drittanbieter-Software, die der GCVE zugrunde liegt und VMware Cloud Foundation Software (VC) umfasst (zur Klarstellung: Die CA Software gilt nicht als 'Software' gemäß Definition in der Vereinbarung).

meint ' CA, Inc. ' die CA, Inc. (die Entität, die die CA Software lizensiert), ihr jeweiliges verbundenes Unternehmen (z. B. Broadcom oder VMware) oder einen Rechtsnachfolger einer der vorstehenden genannten Entitäten.

- b . Sicherheitsverpflichtungen des Kunden . Google hat möglicherweise keinen Zugang zur VMware-Umgebung des Kunden und kann möglicherweise personenbezogene Daten in der VMware-Umgebung des Kunden nicht verschlüsseln.
- c. Nutzungsberichte . Google kann bestimmte Informationen, darunter Nutzungsdaten, Standort und den Status des Kunden als GCVE-Kunde, an CA, Inc. übermitteln. Diese Informationen enthalten keine Kundendaten.
- d. Einschränkungen bei Diensten . Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle unter https://cloud.google.com/vmware-engine/docs oder der jeweils aktuellen URL aufgeführten Nutzungsbedingungen einzuhalten (diese Nutzungsbedingungen werden gelegentlich von Google aktualisiert), einschließlich der Bedingungen auf der verknüpften Seite 'Produkteinschränkungen'.
- e. CA Software . Im Rahmen der Nutzung der GCVE erhält der Kunde möglicherweise Zugriff auf Kopien der CA Software. Der Kunde erklärt sich einverstanden, die entsprechenden Berechtigungen für die Nutzung der CA Software aufrechtzuerhalten (z. B. Lizenzen von CA, Inc. zur Nutzung der CA  Software außerhalb der GCVE).
- f. Übertragbarkeit von Lizenzen für Kunden. Wenn der Kunde eine GCVE-SKU verwendet, die die Portabilität von CA Software unterstützt (wie in der Dokumentation beschrieben), wird der Kunde (i) eine Berechtigung für die CA Software von CA, Inc. oder einem Reseller von CA, Inc. erwerben und (ii) alle geltenden Abschnitte seiner Vereinbarung, die einen solchen Erwerb regeln, einhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Google, wenn der Kunde solche Berechtigungen erwirbt, auf Anweisung von CA, Inc. den Zugriff des Kunden auf GCVE einschränken kann. In diesem Fall (A) übernimmt Google gegenüber dem Kunden keine Haftung (einschließlich der Verpflichtung zur Rückerstattung im Voraus bezahlter Gebühren) für solche Einschränkungen und (B) ist der Kunde weiterhin für alle finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit GCVE verantwortlich.
- g. Vorausbezahlte 3-Jahres-Committed Units. Partner, die am oder nach dem 18. Juli 2024 vorausbezahlte 3-Jahres-Committed Units (wie unten unter 'Preis- und Abrechnungsbedingungen' definiert) für GCVE erwerben, dürfen diese Committed Units nicht dazu verwenden, mehrere Kunden mit Multi-Tenant-Schnittstellen von CA, Inc. zu versorgen.

h. Aria Suite. Wenn der Kunde im Rahmen der Nutzung der GCVE die 'Aria Suite' in einer selbstverwalteten Umgebung verwendet, nimmt der Kunde zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Installation, Konfiguration, Wartung und Sicherheitspatches für die Aria Suite allein dem Kunden obliegen. Der Kunde sorgt dafür, dass die Umgebung rechtzeitig nach Erhalt von Patches und anderen Updates von Google gewartet und gepatcht ist, u a. bezüglich Sicherheitsaspekten (z. B. wichtige Sicherheitspatches). Außerdem ermöglicht der Kunde es Google, den erforderlichen Support für die Nutzung der Aria Suite bereitzustellen. Google übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Kunden ergeben.

- i. VMware Cloud Universal Program ('VMware Universal'). VMware, Inc. ('VMware') und VMware-Partner verkaufen über VMware Universal Gutschriften, die gemäß der Verträge des Kunden mit VMware für GCVE verwendet werden können. Der Erwerb und die Nutzung von GCVE durch den Kunden über VMware Universal unterliegen der Vereinbarung und den folgenden Bedingungen.
2. (i) Die Zahlungsbedingungen der Vereinbarung finden keine Anwendung, und alle Gebühren sind an VMware zu entrichten und werden ausschließlich zwischen VMware und dem Kunden vereinbart.
3. (ii) Datenaustausch mit VMware.
4. (A) Google kann Informationen über die Nutzung von GCVE und Google Cloud Platform durch den Kunden an VMware weitergeben.
5. (B) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass VMware, soweit er VMware Daten im Zusammenhang mit GCVE zur Verfügung stellt, diese Daten an Google weitergeben darf, soweit dies zur Bereitstellung von GCVE (einschließlich technischem Support) und zur Verwaltung von VMware Universal erforderlich ist.
6. (C) Der Kunde nimmt zur Kenntnis dass, wenn der Kunde im Rahmen der Vereinbarung einen Anspruch in Bezug auf GCVE geltend macht, VMware Google die Gebühren oder sonstigen Beträge, die der Kunde an VMware für GCVE gezahlt hat oder zu zahlen hat, sowie alle anderen Bedingungen des Vertrages zwischen dem Kunden und VMware in Bezug auf GCVE oder die Leistung einer der Parteien im Rahmen dieses Vertrages offenlegen darf.
7. (iii) Gewährleistung . Der Kunde wird alle etwaigen SLA-Gutschriften und finanziellen Entschädigungen, die in der Vereinbarung beschrieben sind, von VMware einfordern (und nicht von Google).
8. (iv) Support . Google stellt dem Kunden gemäß der Vereinbarung technischen Support bereit. VMware kann dem Kunden die Supportgebühren für die GCVE in Rechnung stellen.
9. (v) Finanzielle Commitments . Wenn der Kunde in einem Bestellformular oder einem Nachtrag zum Vertrag finanzielle Verpflichtungen (engl. 'Commitments') eingegangen ist, kann Google den GCVE-Verbrauch des Kunden (zu einem von Google festgelegten Satz) oder einen Teil der entsprechenden Gebühren, die Google von VMware erhält, auf diese Verpflichtungen anrechnen.

j. Kündigung . Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Google bei einem wesentlichen Verstoß des Kunden gegen (i) diesen Unterabschnitt oder (ii) eine andere Bestimmung der Vereinbarung in Bezug auf GCVE nach eigenem Ermessen entscheiden kann, sein Recht auf 'Kündigung wegen Vertragsverletzung' oder 'Kündigung aus wichtigem Grund' gemäß der Vereinbarung ausschließlich in Bezug auf GCVE auszuüben. In diesem Fall kann der Kunde nicht mehr auf GCVE zugreifen, hat jedoch weiterhin Zugriff auf andere Dienste.

## 3. BigQuery.

- a. ODBC/JDBC-Treiber. Die ODBC- und JDBC-Treiber für BigQuery (hier beschrieben) gelten gemäß der Definition in der Vereinbarung als 'Software' und ihre Nutzung unterliegt den 'Allgemeinen Softwarebedingungen'. Diese Treiber dürfen nur mit BigQuery verwendet werden.

## b. Sharing (Analytics Hub)

(i) Einleitung . Über Sharing in BigQuery (früher Analytics Hub) können Kunden Gruppen von Kundendaten ('Datasets') für andere BigQuery-Kunden, die als Abonnenten gelten, veröffentlichen und diese Datasets mit ihnen teilen. Datasets werden in gemeinsamen Repositories ('Pools') organisiert, wobei die Einträge in jedem Dataset zusätzliche Informationen zu den Einträgen ('Material zu Einträgen') enthalten, die vom Administrator dieses Pools verwaltet werden ('Exchange-Administrator').

(ii) Exchange-Administratoren . Als Exchange-Administrator ist Folgendes zu beachten: (A) Materialien des Kunden zu Einträgen gelten als Kundendaten und (B) der Kunde ist für alle in seinem Pool aufgeführten Datasets verantwortlich. Dazu gehören auch die Bearbeitung von Deaktivierungsanträgen und die Sicherstellung der erforderlichen Rechte und Einwilligungen.

(iii) Haftungsausschluss . Google ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für (A) Bedingungen oder Beziehungen zwischen dem Kunden und Dritten oder (B) Datasets.

## 4. Looker Studio.

Diese Vereinbarung gilt nur für (a) Looker Studio Pro oder (b) Looker Studio, wenn der Kunde dies in der Admin-Konsole ausgewählt hat.

## 5. Google Earth Engine.

- a. Nicht kommerzielle Nutzung. Die Nutzung der kostenlosen, nicht kommerziellen/für Forschungszwecke vorgesehenen Version der Google Earth Engine unterliegt den Bedingungen unter https://earthengine.google.com/terms/ oder der jeweils aktuellen URL, die Google regelmäßig aktualisieren kann.

b. Einbindung in Anwendungen . Der Kunde darf Endnutzern der Anwendungen des Kunden nicht gestatten, direkt auf die Google Earth Engine APIs zuzugreifen oder mit ihnen zu interagieren, sofern diese Endnutzer keine eigenen Google Cloud Platform-Konten haben und über diese Konten auf die Google Earth Engine zugreifen können.

## 6. Compute Engine.

- a. Vorausschauende Reservierungen. Der Kunde kann eine vorausschauende Reservierung anfordern, wie unter

https://cloud.google.com/compute/docs/future-reservations (oder der jeweils aktuellen URL) beschrieben. Dazu muss er der unter dieser URL angegebenen Anleitung folgen. Google entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die jeweilige Anfrage bezüglich einer vorausschauenden Reservierung genehmigt wird. Die Genehmigung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden. Der Kunde darf reservierte VMs nicht an Kunden übertragen oder sie von mehreren Kunden nutzen lassen (wenn der Kunde ein Reseller oder Lieferant der Google Cloud Platform ist).

## Netzwerk

7. Cloud Interconnect - Partner Interconnect. Der Kunde beauftragt eigenständig einen Netzwerkanbieter, der mit Google vereinbart hat, gemäß den Partnerbedingungen von Google für Partner Interconnect Konnektivität zwischen dem Kunden und Google bereitzustellen. Google trägt keine Verantwortung für Probleme, die außerhalb des Netzwerks von Google auftreten.
8. Cloud NGFW und Cloud Intrusion Detection System (Cloud IDS). Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Absatz 'Benchmarking' der allgemeinen Dienstbedingungen dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen darf der Kunde Benchmarks oder Leistungs- oder Vergleichstests, die auf einer der Versionen von Cloud NGFW mit dem Titel 'Cloud NGFW Enterprise' oder Cloud IDS und vom Kunden oder einem Endnutzer (oder einem durch den Kunden oder einem Endnutzer autorisierten Dritten) durchgeführt werden, nicht offenlegen, veröffentlichen oder anderweitig öffentlich verfügbar machen, und gestattet dies auch seinen Endnutzern nicht.
9. Network Connectivity Center (NCC). Ungeachtet der Telekommunikationseinschränkungen in der Vereinbarung darf der Kunde NCC nur in den unter https://cloud.google.com/network-connectivity/docs/network-connectivity-center/concepts/loc ations aufgeführten Ländern nutzen. Damit der Kunde NCC nutzen kann, muss eine Virtual Private Cloud (VPC) in Google Cloud vorhanden sein. Er darf NCC dann nur in Kombination mit diesem VPC-Dienstangebot nutzen.

## 10. Spectrum Access System

- a. Maßgebende Vereinbarung. Dieser Abschnitt 10 (Spectrum Access System) gilt nur für Kunden, die SAS gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erwerben.

b. Zusätzliche Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für (i) die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur der registrierten CBSDs; (ii) die Besetzung, Einweisung und Verwaltung des Personals, das die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur der registrierten CBSDs durchführt; (iii) die Sicherstellung, dass dieses Personal gemäß den geltenden Gesetzen vom WInnForum zertifiziert ist; und (iv) die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Konnektivität mit dem Spectrum Access System, um die Bestellung und Registrierung von CBSDs sowie die Nutzung registrierter CBSDs zu ermöglichen. Zur Klarstellung: Abschnitt 2(b) (Betrieb von Kommunikationsdiensten) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dienstleistungsspezifischen Bedingungen verbietet dem Kunden nicht die Nutzung des Spectrum Access System in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 10 (Spectrum Access System).

- c. Anwendbares Recht . Spectrum Access System unterliegt den Vorschriften der Federal Communications Commission ('FCC'). Jede Partei hält die Vorschriften und Erlasse der FCC (einschließlich  47 C.F.R. Part 96), des US-Verteidigungsministeriums und der National Telecommunications and Information Administration sowie die ordnungsgemäß festgestellten Release-1-Standards von WInnForum ein, soweit anwendbar auf die Bereitstellung, den Erhalt oder die Nutzung von Spectrum Access System durch die jeweilige Partei.

d. Keine personenbezogenen Daten . Mit Ausnahme von Informationen zum Kundenkonto, die personenbezogene Daten umfassen können, stellt der Kunde Google über die Nutzung von Spectrum Access System keine Informationen zu den Nutzern des CBSD-Endpunkts bereit.

## e. Definitionen .

'CBSD' bezeichnet ein Gerät mit einem Funkzugangspunkt, das von der FCC für den Betrieb im Citizens Broadband Radio Services-Band zertifiziert ist.

' CBSD-Registrierungsinformationen ' bezeichnet Daten zum Standort, zur Identifizierung, zu den Betriebsparametern und zu anderen Aspekten registrierter CBSDs.

' CBSD-Berichtsdaten ' bezeichnet die anonymisierten oder aggregierten Daten und Metadaten, die Google während der Nutzung des Spectrum Access System durch den Kunden von den registrierten CBSDs erhält.

' CBSD-Endpunkt ' bezeichnet ein Gerät, das mit der Genehmigung eines registrierten CBSDs eine drahtlose Verbindung herstellen kann.

' CBSD-Endpunktnutzer ' bezeichnet eine Person, die einen CBSD-Endpunkt nutzt.

' Informationen zu Nutzern des CBSD-Endpunkts ' bezeichnet alle Informationen, Daten oder Inhalte, die sich auf einen CBSD-Endpunktbenutzer beziehen, einschließlich (i) Rechnungs- und Nutzungsinformationen, Passwörter und PINs; (ii) übermittelte oder empfangene Inhaltsinformationen; (iii) Authentifizierungsinformationen und andere demografische Informationen; und (iv) andere Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung eines CBSD-Endpunkts durch einen CBSD-Endpunktbenutzer auf einem registrierten CBSD oder einem Netzwerk registrierter CBSDs (mit Ausnahme von Informationen, die als CBSD-Registrierungsinformationen oder CBSD-Berichtsdaten

'Kundenkontoinformationen' bezeichnet Informationen, die vom Kunden im Zusammenhang mit der Registrierung von CBSDs bereitgestellt werden und aus folgenden Angaben bestehen: (i) Kontakt- und Kontoinformationen des Kunden; (ii) Identifizierungsinformationen für alle beim Kunden registrierten CBSDs gemäß den WInnForum-Standards; (iii) Identifizierungsinformationen für alle Gruppen von CBSDs für den Kunden; und (iv) Informationen zu den Prioritätszugangslizenzen des Kunden (sofern zutreffend), einschließlich Identifikationsnummern, Grenzinformationen, Schutzbereich, CBSD-Cluster-Listen, Gruppierungsinformationen und etwaigen Leasingverträgen für solche Prioritätszugangslizenzen.

' Registriertes CBSD ' bezeichnet ein CBSD, das bei Google registriert und vom Kunden über Spectrum Access System betrieben wird.

' WInnForum ' bezeichnet das Wireless Innovation Forum oder jegliche Nachfolgeorganisation.

## Developer Tools

11. Assured Open Source Software (AOSS). TSD sind für kostenlose Tiers von AOSS nicht verfügbar.

## Datenanalyse

## 12. Google Device Cloud .

a. Lizenzvereinbarung . Der Zugriff des Kunden auf das Testgerät eines Gerätepartners oder das Partner Device Lab selbst über Google Device Cloud und dessen Nutzung unterliegen ausschließlich der Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Gerätepartner. Durch die Aktivierung des Partner Device Lab oder den Zugriff auf ein Testgerät eines Gerätepartners über den Google Device Cloud-Dienst akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt des ersten Zugriffs angezeigten Lizenzbedingungen und weist Google an, Kundendaten an diesen Gerätepartner weiterzugeben, damit dieser sie ausschließlich zum Zweck der Durchführung von Entwicklungstests verwenden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Gerätepartner nicht als Unterauftragsverarbeiter von Google agieren und dass daher alle Kundendaten, die an einen Gerätepartner weitergegeben werden, gemäß den Datenverarbeitungsbedingungen dieses Gerätepartners (und nicht gemäß dem Cloud-Datenverarbeitungszusatz) verarbeitet werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis , dass Google keine Kontrolle über den Betrieb oder den Standort der über Google Device Cloud angebotenen Partner Device Labs ausübt und nicht für die Handlungen, Labs oder Geräte des Gerätepartners verantwortlich oder haftbar ist.

## b. Definitionen

'Gerätepartner' bezeichnet einen Gerätehersteller, der ein Labor mit Android-basierten Geräten unterhält, um eine Verbindung zur Google-Infrastruktur herzustellen.

## KI/ML-Dienste

## 13. Definitionen

' KI-Agenten ' sind zielorientierte KI-Systeme oder Workflows, die im Auftrag des Kunden unter Aufsicht oder autonom Aktionen oder Aufgaben ausführen, die der Kunde innerhalb eines Agentic AI Service erstellen, koordinieren oder initiieren kann.

'Kundenadaptermodell' bezeichnet ein Adaptermodell, das der Kunde unter Verwendung seiner Kundendaten mit einem KI-/ML-Dienst erstellt.

'Kundenmodell' bezeichnet (i) ein Modell, das der Kunde ohne Verwendung eines vorab trainierten Modells von Google erstellt, oder (ii) ein Modell, das sich im Besitz des Kunden befindet und das der Kunde in KI-/ML-Dienste hochlädt, fine-tuned oder einsetzt. Kundenmodelle umfassen keine Kundenadaptermodelle.

' Fine-Tuned Google-Modell ' bezeichnet ein weiterentwickeltes Modell, das der Kunde mithilfe eines KI-/ML-Dienstes erstellt, um ein vorab von Google trainiertes Modell unter Verwendung von Kundendaten neu zu trainieren oder einem Fine-Tuning zu unterziehen

'Vom Google-Kunden trainiertes Google Modell' bezeichnet ein vom Kunden trainiertes oder neu trainiertes Modell, das das bereits vorhandene geistige Eigentum von Google unter Verwendung eines KI-/ML-Dienstes nutzt und nicht als offenes Modell unter einer Open-Source- oder einer anderen Lizenz veröffentlicht wird.

' Google-Modelle ' bezeichnet Vorab trainierte Google-Modelle, Fine-Tuned Google-Modelle und vom Google Kunden trainierte Google-Modelle.

' Vorab trainiertes Google-Model l' bezeichnet ein von Google trainiertes Modell, das nicht als offenes Modell unter einer Open-Source- oder anderen Lizenz veröffentlicht wurde.

' Separates Angebot ' bezeichnet ein Modell, einen Datensatz, eine Anwendung, ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Lösung, einen KI-Agenten oder jedes andere Angebot, das Google einem Kunden zur Nutzung mit KI-/ML-Diensten zur Verfügung stellt und das separaten Bedingungen unterliegt, die nicht Teil der Vereinbarung sind, wie beispielsweise eine Open-Source-Lizenz, Bedingungen Dritter oder andere Bedingungen.

## 14. Bestimmungen zum geistigen Eigentum für KI-/ML-Dienste

a. Nicht von Google stammende Modelle. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Google und im Zusammenhang mit der Nutzung eines KI/ML-Dienstes (wie unter https://cloud.google.com/terms/services beschrieben) macht Google keine Eigentumsrechte an (i) Kundenmodellen, (ii) Kundenadaptermodellen oder (iii) separaten Angeboten geltend, sofern diese keine bereits bestehenden geistigen Eigentumsrechte von Google enthalten.

b. Google-Modelle . Der Kunde hat das alleinige Recht zur Nutzung von Fine-Tuned Google-Modellen und von seinen Vom Google-Kunden trainierten Google Modellen. Weder Google noch vom Kunden nicht autorisierte Dritte dürfen auf Fine-Tuned Google-Modelle und auf Vom Google-Kunden trainierte Google Modelle zugreifen oder diese nutzen, auch nicht nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung. Google besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an Google-Modellen. Exportierte Fine-Tuned Google-Modelle werden als Software lizenziert, sofern dies durch den KI/ML-Dienst gestattet ist..

## 15. Standort von KI/ML-Daten. Der Kunde kann die unter

https://cloud.google.com/terms/data-residencyy aufgeführten Dienste so konfigurieren, dass (a) Kundendaten im Ruhezustand gespeichert werden und (b) maschinelles Lernen für Kundendaten durch den Dienst durchgeführt wird, jeweils in einer bestimmten Multi-Region, und Google führt (a) und (b) nur in dieser Multi-Region durch. Zur Klarstellung: Kundendaten umfassen keine Ressourcen-IDs, Attribute oder andere Datenlabel.

## 16. Nutzungsbeschränkungen für KI-/ML-Dienste .

a. Nutzung zu Wettbewerbszwecken. Der Kunde wird einen KI-/ML-Dienst oder generierte Ergebnisse nicht zur Entwicklung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts oder Dienstes nutzen und er wird dies auch seinen Endkunden nicht gestatten. Google kann die Nutzung eines KI-/ML-Dienstes durch den Kunden bei Verdacht auf einen Verstoß gegen den vorstehenden Satz unverzüglich aussetzen oder beenden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Vertex AI-Plattform, solange der Kunde kein Vorab von Google trainiertes Modell verwendet.

b .   Modelleinschränkungen. Der Kunde wird die Ergebnisse eines KI-/ML-Dienstes (einschließlich generierter Ergebnisse) nicht verwenden und Endnutzern nicht gestatten, diese zu verwenden, um: (i) die Verwendung eines Google-Modells direkt oder indirekt zu ersetzen, auszutauschen oder zu umgehen oder (ii) Modelle zu erstellen oder zu verbessern, die einem Google-Modell ähnlich sind. Wenn ein

- KI/ML-Dienst jedoch die Funktion des Fine Tunings bietet, kann der Kunde die Ergebnisse dieses KI/ML-Dienstes (einschließlich generierter Ergebnisse) verwenden, um Fine-Tuned Google-Modelle anstelle von Vorab trainierten Google-Modellen zu erstellen und zu verwenden.
- c. Kein Reverse Engineering . Der Kunde betreibt kein Reverse Engineering oder extrahiert keine Komponenten eines KI/ML-Dienstes, von Software oder Modellen (z. B. durch Verwendung von Prompts zum Auffinden von Trainingsdaten) und er gestattet dies auch Endnutzern nicht. Google darf die Nutzung der KI/ML-Dienste durch den Kunden bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen den vorstehenden Satz sofort aussetzen oder beenden.
17. Einschränkung hinsichtlich des Trainings. Google wird Kundendaten nicht zum Trainieren oder Fine Tuning von KI-/ML-Modellen verwenden, ohne zuvor die Genehmigung oder Anweisung des Kunden einzuholen.

## 18. Separate Angebote und Kundenmodelle

- a. Nutzung separater Angebote auf der Google Cloud Platform . Die Nutzung separater Angebote durch den Kunden unterliegt eigenständigen Nutzungsbedingungen.
- b. Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung . Google schließt jegliche Haftung aus, die sich aus der Nutzung separater Angebote und Kundenmodelle durch den Kunden ergibt, und die Freistellungsverpflichtungen von Google gelten nicht für Ansprüche, die sich aus separaten Angeboten oder Kundenmodellen ergeben.

## 19. Generative KI-Dienste.

- a. Definition. 'Generierte Ausgabe' (engl. 'Generated Output') bezeichnet die Daten oder Inhalte, die von einem generativen KI-Dienst auf Grundlage von Kundendaten generiert werden. Generierte Ausgaben sind Kundendaten. Im Verhältnis zum Kunden macht Google keine Eigentumsrechte an neuen geistigen Eigentumsrechten geltend, die in der generierten Ausgabe geschaffen werden.

b. Haftungsausschluss. Generative KI-Dienste (gemäß Beschreibung unter https://cloud.google.com/terms/services) nutzen neue Technologien, können fehlerhaften oder anstößigen Ausgaben (engl. 'Output') erstellen und sind nicht dazu geeignet oder bestimmt, die behördlichen, rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden zu erfüllen. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine generative KI-Funktion in manchen Fällen denselben oder einen ähnlichen Output für mehrere Kunden erzeugen kann.

- c. Richtlinie zur unzulässigen Nutzung . Für die Zwecke der Bereitstellung generativer KI-Dienste ergänzt die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie zur verbotenen Nutzung unter https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy  die AUP-Richtlinie.
- d. Altersbeschränkung . Der Kunde wird keine generative KI-Dienste als Teil einer Website. Kundenanwendung oder eines anderen Online-Dienstes verwenden, der sich

an Personen unter 18 Jahren richtet oder von diesen wahrscheinlich genutzt wird, und wird dies auch Endnutzern nicht gestatten.

- e. Einschränkungen im Gesundheitswesen . Der Kunde wird generative KI-Dienste nicht für klinische Zwecke, als Ersatz für fachliche medizinische Ratschläge oder in irgendeiner Weise nutzen, die von einer entsprechenden Regulierungsbehörde beaufsichtigt wird oder deren Genehmigung erfordert, und er wird dies auch Endnutzern nicht gestatten. Die Nutzung für nicht klinische Forschung, Terminplanung oder andere administrative Aufgaben ist nicht eingeschränkt.
- f. Mutmaßliche Verstöße . Google kann die Nutzung generativer KI-Dienste durch den Kunden bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen Abschnitt 16(b) oder den Unterabschnitt (d) oben sofort aussetzen oder beenden.
- g. Einschränkungen . Die in den oben genannten Absätzen (d) und (e) aufgeführten Einschränkungen gelten als 'Einschränkungen' oder 'Nutzungseinschränkungen' im Sinne der jeweils anwendbaren Vereinbarung.

h. Umgang mit Prompts und generierten Ausgaben. Ohne die vorherige Erlaubnis oder Anweisung des Kunden speichert Google außerhalb des Kontos des Kunden (i) Kundendaten, die als Prompts in einen auf generativer KI basierenden Dienst eingegeben werden, nur so lange, wie dies vernünftigerweise zum Erstellen der generierten Ausgaben notwendig ist und (ii) keine generierte Ausgaben.

- i. Zusätzliche Freistellungsverpflichtung von Google .
2. (i) Generierte Ausgabe. Die Freistellungsverpflichtungen von Google gemäß der Vereinbarung gelten auch für Ansprüche wegen des Vorwurfs, eine unveränderte Generierte Ausgabe aus einem Generated AI Indemnified Service, der ausschließlich Vorab trainierte Modelle von Google, ein Fine-Tuned Google-Modell oder ein Kundenadaptermodell in Verbindung mit einem Vorab trainierten Modell von Google verwendet, verletze die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Dieser Unterabschnitt (i) (Generierte Ausgabe) gilt nicht, wenn der Anspruch erhoben wird im Zusammenhang mit einer Generierten Ausgabe, (1) die der Kunde erstellt oder verwendet, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass sie wahrscheinlich eine Verletzung darstellt, (2) wenn der Kunde (oder Google auf Anweisung des Kunden) Quellenangaben, Filter, Anweisungen oder andere Tools, die Google zur Verfügung stellt, um dem Kunden zu helfen, Generierte Ausgaben verantwortungsbewusst zu erstellen oder zu verwenden, ignoriert, deaktiviert, modifiziert oder umgeht, (3) wenn der Kunde diese Generierte Ausgabe verwendet, nachdem er eine Mitteilung über eine Verletzung von Rechten durch den Rechteinhaber oder dessen Bevollmächtigten erhalten hat, (4) wenn sich der vom Dritten geltend gemachte Anspruch auf ein Kennzeichenrecht stützt und sich aus der Verwendung dieser Generierten Ausgabe durch den Kunden im geschäftlichen Verkehr (engl. 'in trade or commerce') ergibt, oder (5) Der

Kunde nicht über die erforderlichen Rechte an den Kundendaten verfügt, die zur Anpassung oder zum erneuten Training des Fine-Tuned Google-Modells oder des Kundenadaptermodells oder zur Anpassung solcher Generierten Ausgaben mithilfe eines generativen KI-Dienstes verwendet werden. 'Generated AI Indemnified Service' meint einen Dienst oder eine Funktion, der oder die unter https://cloud.google.com/terms/generative-ai-indemnified-services, ist, sofern die Nutzung eines solchen Dienstes oder einer solchen Funktion dem Kunden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

- (ii) Trainingsdaten. Die Freistellungsverpflichtungen von Google gemäß der Vereinbarung gelten auch für Ansprüche wegen des Vorwurfs, die Verwendung von Trainingsdaten durch Google zur Erstellung eines von einem Generativen KI-Dienst genutzten Vorab trainierten Google-Modells verletze die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Die Freistellungsverpflichtung umfasst nicht Ansprüche im Zusammenhang mit einer bestimmten Generierten Ausgabe, die unter den vorstehenden Unterabschnitt (i) (Generierte Ausgabe) fallen könnte.
- j. Änderungen, Missachtung oder Deaktivierung von Sicherheitsfiltern . Google stellt für bestimmte generative KI-Dienste Sicherheitsfilter zur Verfügung. Der Kunde ist allein verantwortlich für (i) die Verwendung, Nichtverwendung oder Änderung (einschließlich Änderungen, die Google auf Anweisung des Kunden vornimmt) von Sicherheitsfiltern bei der Erstellung generierter Ausgaben und (ii) das Ignorieren von Sicherheitsanweisungen oder der Dokumentation.
- k . Grounding mit Google-Suche . 'Grounding mit Google-Suche' ist eine generative KI-Funktion von Vertex AI, die fundierte Ergebnisse und Suchvorschläge liefert. 'Fundierte Ergebnisse' sind Antworten, die Google anhand der Eingabe des Endnutzers, der vom Kunden gegebenenfalls bereitgestellten Kontextinformationen und der Ergebnisse der Google-Suchmaschine generiert. 'Suchvorschläge' (auch als 'Suchzugangspunkte' bezeichnet) sind Suchvorschläge, die Google zusammen mit den Fundierten Ergebnissen bereitstellt. Wenn ein Fundiertes Ergebnis angeklickt wird, gelten für die Zielseite separate Bedingungen (nicht diese Bedingungen). Wenn ein Suchvorschlag angeklickt wird, gelten für die Zielseite google.com die Nutzungsbedingungen von Google. Fundierte Ergebnisse und Suchvorschläge sind Generierte Ausgaben. 'Links' sind alle Mittel zum Abrufen von Webseiten (einschließlich Hyperlinks und URLs), die in einem Fundierten Ergebnis oder einer Suchvorschlag enthalten sein können. Links umfassen auch Titel oder Bezeichnungen, die mit diesen Mitteln zum Abrufen von Webseiten bereitgestellt werden. Mit Ausnahme einer kundeneigenen Webdomain macht der Kunde keine Eigentumsrechte an geistigem Eigentum in Suchvorschlägen oder Links in Fundierten Ergebnissen geltend.
- (i) Nutzungsbeschränkungen für Grounding mit Google-Suche. Der Kunde:

1. wird Grounding mit Google-Suche nur in einer Kundenanwendung verwenden, die sich im Besitz des Kunden befindet und von diesem betrieben wird, und er wird die Grounded Results mit den zugehörigen Suchvorschlägen nur dem Endnutzer anzeigen, der den Prompt gesendet hat.

2. wird die Fundierten Ergebnisse oder Suchvorschläge nicht zwischenspeichern, kopieren, framen, syndizieren, weiterverkaufen, analysieren, trainieren oder anderweitig daraus lernen und dies auch seinen Endnutzern oder Dritten nicht gestatten. Zur Klarstellung: Gefundene Ergebnisse, Suchvorschläge und Links sind dazu bestimmt, in Kombination verwendet zu werden, um auf eine bestimmte Eingabe des Endnutzers zu reagieren, und es stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar, Grounding mit Google-Suche zu verwenden, um eine oder mehrere dieser Komponenten für einen anderen Zweck zu extrahieren oder zu sammeln (z. B. die Verwendung programmatischer oder automatisierter Mittel zum Sammeln von Links, die Verwendung von Links zum Erstellen eines Index oder die Verwendung von Links zum Identifizieren von Zielseiten für das Crawling oder Scraping).
3. wird weder selbst noch seinen Endnutzern oder Dritten gestatten, Klick-Tracking, Link-Tracking oder anderes Monitoring für Fundierte Ergebnisse oder Suchvorschläge zu speichern oder zu implementieren, mit Ausnahme der folgenden Fälle:
- Der Kunde darf den Text der Fundierte Ergebnisse (mit Ausnahme von Links) speichern:
- (1) die vom Kunden angezeigt wurden für bis zu neunzig (90) Tage, um die Anzeige der Fundierten Ergebnisse in der Kundenanwendung zu bewerten und zu optimieren;
- (2) im Chat-Verlauf eines Endnutzers der Kundenanwendung für bis zu sechs (6) Monate, ausschließlich zu dem Zweck, diesem Endnutzer die Anzeige seines Chat-Verlaufs zu ermöglichen.
- Der Kunde darf die Interaktionen der Endnutzer mit der Benutzeroberfläche seiner Kundenanwendung monitoren, jedoch darf er nicht nachverfolgen, ob diese Interaktionen speziell mit einem bestimmten Suchvorschlag oder einem bestimmten Fundierten Ergebnis (ganz oder teilweise, einschließlich bestimmter Links) stattfanden.

4. wird, sofern nicht schriftlich von Google (einschließlich in der Dokumentation) genehmigt

- nicht die Fundierten Ergebnisse oder Suchvorschläge verändern oder andere Inhalte einstreuen; und
- keine Zwischeninhalte zwischen einem Link oder einer Suchvorschlag und der zugehörigen Zielseite platzieren, Endnutzer von Zielseiten wegleiten oder die vollständige Anzeige einer Zielseite minimieren, entfernen oder auf andere Weise verhindern.
- (ii) Speicherung für Debugging und Tests . Der Kunde nimmt zur Kenntnis , dass es für Google vernünftigerweise notwendig ist, zum Zweck der Erstellung Fundierter Ergebnisse und Suchvorschläge Prompts, Kontextinformationen, die der Kunde möglicherweise angibt, sowie Generierte Ausgaben für dreißig (30) Tage zu speichern. Da diese Informationen gespeichert werden, weist der Kunde Google an, dass die gespeicherten Informationen für die Fehlerbehebung und Tests von Systemen genutzt werden können, die das Grounding mit Google-Suche unterstützen.
- (iii) Richtlinien . Die Nutzung des Groundings mit Google-Suche durch den Kunden unterliegt den Richtlinien für Clientanwendungen. Für die Zwecke der Richtlinien für Clientanwendungen gelten Kundenanwendungen, die Groundingmit Google-Suche nutzen, als genehmigte Anwendungen.
- (iv) Fortbestand . Der Abschnitt 'Grounding mit Google-Suche' gilt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung weiter.
- l . Web Grounding for Enterprise . Abschnitt 19(k) (Grounding mit Google-Suche) gilt auch für Web Grounding for Enterprise, wobei folgende Ausnahmen gelten: (i) Alle Verweise auf 'Grounding mit Google-Suche' werden durch 'Web Grounding for Enterprise' ersetzt. (ii) In der Definition für 'Fundierte Ergebnisse' wird die Wortgruppe 'Suchmaschine von Google' durch 'Webindex der GCP' ersetzt. (iii) Abschnitt 19k(ii) findet keine Anwendung.

## m . Agentic AI Services

- (i) Der Kunde ist allein verantwortlich für: (a) die von einem Agentic AI Service oder AI Agent ausgeführten Aktionen und Aufgaben; (b) die Entscheidung, ob die Nutzung eines Agentic AI Service oder AI Agent für seinen Anwendungsfall geeignet ist; (c) die Autorisierung des Zugriffs und der Verbindung eines Agentic AI-Dienstes oder AI-Agenten auf Daten, Anwendungen und Systeme; und (d) die Ausübung von Urteilsvermögen und Aufsicht, wenn ein Agentic AI-Dienst oder AI-Agent in Produktionsumgebungen eingesetzt wird, um mögliche Schäden zu vermeiden, die der Agentic AI-Dienst oder AI-Agent verursachen könnte.
- (ii) Die durch einen KI-Agenten ausgeführten Aktionen oder Aufgaben gelten nicht als Generierte Ausgaben.
- (iii) Wird Grounding mit  Google Suche in Agentspace verwendet, gilt Abschnitt 19(k) (Grounding mit Google Suche), wobei Abschnitt 19(k)

folgendermaßen geändert wird, wenn die Nutzung durch den Kunden nur in der Agentspace-UI erfolgt:

(A) Die Unterabschnitte 19(k)(i)(1), (3) und (4) werden vollständig gestrichen und der erste Satz von 19(k)(i)(2) wird durch Folgendes ersetzt: 'Der Kunde wird weder selbst noch seinen Endnutzern oder Dritten gestatten, Click-Tracking, Link-Tracking oder andere Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, syndizieren, weiterverkaufen, analysieren, trainieren oder auf andere Weise aus den Fundierten Ergebnissen oder Suchvorschlägen zu lernen.'

- (B) Unterabschnitt 19(k)(iii) (Richtlinien) wird vollständig gestrichen.
- n . Provisioned Throughput. 'Provisioned Throughput'  ist eine Funktion der Vertex AI-API. Wenn der Kunde den Provisioned Throughput nutzt, unternimmt Google wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Throughput des Kunden für seine API-Aufrufe an die über Generative AI auf Vertex AI verfügbaren Modelle zu priorisieren. Ungeachtet anderer Bestimmungen der Vereinbarung in Bezug auf die Einstellung von Produkten kann Google den bereitgestellten Throughput für jedes über Generative AI auf Vertex AI verfügbare Modell einstellen, indem es den Kunden mindestens 6 Monate im Voraus darüber informiert, wobei keine Benachrichtigung erforderlich ist, wenn Google diese Funktionalität durch eine im Wesentlichen ähnliche Funktionalität ersetzt.
20. Vertex AI Search und Agentspace. In Bezug auf diese Dienste darf der Kunde nur Kundendaten und Webdomains verwenden, die ihm gehören oder zu deren Nutzung er berechtigt ist.
21. Vertex AI Studio . In Bezug auf die Integration dieses Dienstes mit YouTube darf der Kunde nur Kundendaten und Inhalte (wie in den Nutzungsbedingungen von YouTube definiert) verwenden, die ihm gehören oder zu deren Nutzung er über die YouTube-Integrationsfunktion berechtigt ist.
22. Celebrity Recognition. Der Kunde wird die Celebrity Recognition-Funktion in Cloud Vision und Video Intelligence API nur für Prominente verwenden, und zwar ausschließlich für professionell gefilmte Medieninhalte, die sich im Besitz des Kunden befinden oder zu deren Nutzung er berechtigt ist, und nicht für Überwachungszwecke.
23. Google Cloud Contact Center as a Service (CCaaS) (früher Contact Center AI (CCAI) Platform)
- a. Kein Zugang zu Notdiensten. Google Cloud CCaaS fungiert nicht als Telefon- oder anderer Kommunikationsdienst. Der Dienst kann keine Notrufe oder Notfall-SMS senden oder empfangen und darf nicht für Notdienste verwendet werden.
- b. Bring Your Own Carrier ('BYOC') . Im BYOC-Modell ist der Kunde für die Beschaffung von Telefoniediensten von einem Drittanbieter und für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich. Der Kunde und sein Telefonieanbieter sind allein für die Einhaltung aller
- regulatorischen und lizenzrechtlichen Anforderungen für solche Telefoniedienste verantwortlich.
24. Cloud Translation API. Der Kunde wirddie Anforderungen an das HTML-Markup unter https://cloud.google.com/translate/markup und die Anforderungen für Quellenangaben unter https://cloud.google.com/translate/attribution erfüllen.
25. Speech on Device (SOD) / Automotive AI Agent (AAA) Premium-Software . Die Lizenz des Kunden für die Premium-Softwarekomponenten von SOD und AAA beschränkt sich auf die lokale Nutzung der Premium-Software auf aktivierten, dafür vorgesehenen Geräten. Nur Kunden, die TSS abonnieren, sind berechtigt, Updates für die Premium-Software zu erhalten. Nach Beendigung oder Ablauf des Bestellformulars des Kunden für SOD/AAA muss der Kunde die Premium-Software und die zugehörigen SOD/AAA-Modelle (mit Ausnahme der Modelle auf bereits aktivierten Geräten) dauerhaft löschen und darf SOD/AAA nicht mehr für zusätzliche Aktivierungen oder die Verteilung weiterer Geräte verwenden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Unterabschnitt 'Lizenz' der obenstehenden 'Allgemeinen Softwarebedingungen' gilt Folgendes:
- a. Der Kunde darf die als Teil von SOD/AAA enthaltene Premium-Software in dem Umfang unterlizenzieren, der für die Nutzung auf Endbenutzergeräten erforderlich ist.
- b. Die Lizenz des Kunden für diese Premium-Software ist unbefristet, sofern sie nach Ablauf der Laufzeit auf einem Gerät verbleibt.
26. Automotive AI Agent . Automotive AI Agent-Modelle, die auf Basis Vortrainierter Google-Modelle vom Kunden erstellt wurden, sind Fine-Tuned Google-Modelle gemäß der Definition in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen.
27. Visual Inspection AI. Der Kunde darf nur containerisierte Visual Inspection AI-Lösungsartefakte (wie in der Dokumentation beschrieben und als Software lizenziert) für die Dauer und Anzahl von Kameras herunterladen, die beim Herunterladen durch den Kunden in der Admin-Konsole angegeben wurden.
28. Retail Search. Wenn der Kunde Ergebnisse für eine Suchanfrage in einer anderen Reihenfolge als der von Retail Search zurückgegebenen Rangfolge bereitstellt ('alternative Rangfolge'), dann (a) leistet Google keinen Support (einschließlich TSS) in Bezug auf diese alternative Rangfolge und (b) verliert der Kunde alle von Google gewährten Rechte zur Nutzung der Google-Markenmerkmale in Verbindung mit Retail Search.
29. Anti Money Laundering AI. Der Dienst darf nur zur Aufdeckung von Geldwäscheaktivitäten durch den Kunden (oder dessen eigene Kunden) im Rahmen eines Compliance-Programms zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) genutzt werden. Der Kunde hält sich an die in der Dokumentation festgelegten Dienstbeschränkungen und stellt sicher, dass die Ergebnisse des Dienstes einer menschlichen Überwachung, Untersuchung und Bewertung durch geschultes AML-Compliance-Personal unterliegen. Google kann die Nutzung des Dienstes durch den Kunden aufgrund eines Verdachts auf Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen aussetzen oder beenden.

## Storage

## 30. Persistent Disk.

a. Hyperdisk Exapools . Der Kunde und Google arbeiten in gutem Glauben zusammen, um die geeigneten Zonen (wie unter https://cloud.google.com/compute/docs/regions-zones definiert) für Hyperdisk Exapool-Cluster auszuwählen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er einen Hyperdisk Exapool-Cluster, sobald dieser in einer bestimmten Zone bereitgestellt wurde, ohne schriftliche Zustimmung von Google nicht in eine andere Zone verschieben darf.

## Data Analytics

31. Looker (Google Cloud core) . Wenn die Messinstrumente von Google die Nutzung der Dienste durch den Kunden nicht bestätigen können, wird der Kunde (a) innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch Google einen ausreichend detaillierten schriftlichen Bericht vorlegen, in dem die Nutzung des Looker-Dienstes (Google Cloud Core) durch den Kunden und die Endnutzer während des angeforderten Zeitraums beschrieben wird, und (b) angemessene Unterstützung und Zugang zu Informationen bereitstellen, um die Richtigkeit der Nutzungsberichte des Kunden zu überprüfen.

## API-Verwaltung

32. Apigee . Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ihm für die Nutzung der Dienste, die über das Abonnementvolumen des Kunden hinausgeht, Überziehungsgebühren berechnet werden. Wenn der Kunde Apigee Edge Team oder Apigee Edge Business nutzt, sind die Gebühren für diese Überziehungen unterhttps://cloud.google.com/apigee/pricing/edge-overage aufgeführt.

## Bare Metal

## 33. Bare-Metal-Solution

- a. Haftung . Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung (mit Ausnahme der in der Vereinbarung ausdrücklich genannten unbegrenzten Haftungen) ist die Gesamthaftung jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bare-Metal-Lösung ergeben, im gesetzlich zulässigen Umfang auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: (i) die vom Kunden für die Bare-Metal-Lösung während des 12-monatigen Zeitraums vor dem Ereignis, das die Haftung begründet, gezahlten Gebühren und (ii) 25.000 US-Dollar. Dieser Abschnitt gilt auch nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung.
- b. Proof of Concepts für Bare-Metal-Solution . Der Kunde darf Proof of Concepts und Testversionen der Bare-Metal-Solution nicht in Verbindung mit Produktions-Workloads verwenden.

## Migration

## 34. Transfer Appliance Service.

- a. Einhaltung von Handelsbestimmungen .
2. (i) Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Gerätematerialien kann der Kunde gegebenenfalls für die Ausfuhrzollabfertigung und die Einholung von Genehmigungen verantwortlich sein. Gerätematerialien können dual-use Güter (einschließlich solche unter der Exportkontrollnummer 5A002) sein und Exportbeschränkungen unterliegen. Google kann einen Spediteur benennen, der als Vertreter des Kunden gegenüber den zuständigen Zoll- und Steuerbehörden für den Import oder Export der Gerätematerialien auftritt, und der Kunde wird mit Google und seinem Spediteur zusammenarbeiten, einschließlich der Bereitstellung von Informationen zur Exportklassifizierung und der Übernahme der Rolle des Importeurs oder Exporteurs. Der Kunde wird Gerätematerialien nur mit schriftlicher Genehmigung von Google versenden.
3. (ii) Unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Einhaltung aller geltenden Gesetze für den Erhalt oder die Nutzung der Appliance-Materialien (einschließlich jeglicher Exportverbote, Verbote des Wiederexports oder der Weitergabe von Appliance-Materialien an Länder und Regionen, die einem umfassenden Embargo durch die USA unterliegen), darf der Kunde Appliance-Materialien nur nach schriftlicher Genehmigung durch Google nach Russland oder für die Nutzung in Russland exportieren, wieder exportieren oder weitergeben.
- b. Verantwortung für Appliance-Materialien . Während sich Appliance-Materialien in seiner Kontrolle befinden, ist der Kunde für Verlust und Schäden verantwortlich und hat angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu ihrem Schutz zu treffen.
- c. Einzige Gewährleistung. Das einzige Gewährleistungsrecht  des Kunden in Verbindung mit fehlgeschlagenen Versuchen, den Transfer Appliance Service abzuschließen, ist, dass Google angemessene Maßnahmen unternimmt, um den Transfer Appliance Service ein weiteres Mal bereitzustellen.

Die dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für den Transfer Appliance Service gelten auch für den Google Distributed Cloud Connected Appliance Service, mit Ausnahme des vorstehenden Absatzes 'Einzige Gewährleistung'.

' Appliance-Materialien ' bezeichnet die Materialien, die Google oder dessen Unterauftragsverarbeiter in Verbindung mit dem Transfer Appliance Service oder dem Google Distributed Cloud Connected Appliance Service bereitstellen (je nach Fall), einschließlich Hardware und Software.

## Sicherheit und Identität

35. Assured Workloads.
- a. Allgemeine Bestimmungen . Google stellt TSS für Assured Workloads gemäß den vom Kunden ausgewählten Controls bereit. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu bestimmen, ob die vom Kunden ausgewählten Admin-Console-Controls für die Zwecke des Kunden angemessen sind.
- b. Standort von Assured Workloads-Daten . Wenn der Kunde Assured Workloads nutzt und einen der im Abschnitt 'Assured Workloads' unter

https://cloud.google.com/terms/data-residency aufgeführten Dienste für den Datenstandort konfiguriert, wie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Abschnitt 1 (Datenstandort) beschrieben, gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen von Google hinsichtlich des Datenstandorts gemäß Abschnitt 1 (Datenstandort) Folgendes: Google verarbeitet die vom konfigurierten Dienst verwendeten Kundendaten (mit Ausnahme der Benutzeroberfläche) nur innerhalb des Landes der ausgewählten Region oder innerhalb des Landes oder der Länder der ausgewählten Multi-Region (sofern zutreffend). Befindet sich die ausgewählte Region oder Multi-Region in der Europäischen Union, verarbeitet Google die vom konfigurierten Dienst verwendeten Kundendaten nur innerhalb der Europäischen Union (jedoch nicht unbedingt im selben Land).

Darüber hinaus ermöglicht Assured Workloads dem Kunden, zu verhindern, dass Google-Mitarbeiter außerhalb der vom Kunden ausgewählten Region oder Multi-Region auf Kundendaten in einer Assured Workloads-Umgebung zugreifen, wie in der Dokumentation angegeben.

- c. ITAR-Daten. Ungeachtet etwaiger Beschränkungen hinsichtlich des Zugriffs auf oder der Nutzung der Dienste für Materialien oder Aktivitäten, die den ITAR-Bestimmungen in der Vereinbarung unterliegen, kann der Kunde auf die Dienste mit Software oder technischen Daten zugreifen oder diese nutzen, die den ITAR-Bestimmungen unterliegen, wenn der Kunde Assured Workloads Services nutzt, die in der Dokumentation ausdrücklich als mit den ITAR-Anforderungen kompatibel gekennzeichnet sind.
- d. Federal Risk and Authorization Management Program (FedRAMP) und Cloud Security Requirements Guide (DoD SRG) des US-Verteidigungsministeriums. Bestimmte Google-Dienste haben für definierte Dienste die FedRAMP- oder DoD SRG-Betriebsgenehmigung ('ATO') erhalten. FedRAMP-ATO-Dienste werden derzeit unter https://cloud.google.com/security/compliance/fedramp beschrieben, und DoD

SRG-ATO-Dienste werden derzeit unter https://cloud.google.com/security/compliance/disa beschrieben. Kunden sind für die Einhaltung der relevanten FedRAMP- und SRG-Anforderungen bei der Nutzung der Dienste verantwortlich, einschließlich der Anforderungen in der Customer Responsibility Matrix ('CRM'). Die CRM ist Teil des Google Services System Security Plan, der vom FedRAMP Program Management Office gepflegt wird und Regierungskunden auf Anfrage zur Verfügung steht. Kunden dürfen keine Dienste zum Speichern oder Verarbeiten von Daten mit Verschlusssachen verwenden.

36. Access Approval. Die Verwendung der Zugriffsgenehmigung kann die Reaktionszeiten für TSS verlängern, und der Kunde ist für alle Störungen oder Verluste verantwortlich, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Genehmigung über die Zugriffsgenehmigung verweigert oder verzögert. Die SLAs gelten nicht für Dienstunterbrechungen, die durch die Verwendung der Zugriffsgenehmigung durch den Kunden verursacht werden.

## 37. Security Command Center.

- a. Datenverarbeitung. Um Ihre Ressourcen vor neuen und sich weiterentwickelnden Bedrohungen zu schützen, analysiert das Security Command Center Daten zu falsch konfigurierten Ressourcen, Kompromittierungsindikatoren in Protokollen und Angriffsvektoren. Diese Aktivität kann die Verarbeitung zur Verbesserung von Servicemodellen, die Ermittlung von Empfehlungen zur Absicherung von Kundenumgebungen, die Erfassung von Metriken zur Bewertung der Effektivität und Qualität von Services sowie die Durchführung von Experimenten zur Optimierung der Benutzererfahrung umfassen.
- b. Cryptomining-Schutzprogramm. Die Nutzung von Security Command Center Premium durch den Kunden unterliegt den Bedingungen des Cryptomining-Schutzprogramms für Security Command Center ('Cryptomining-Schutzprogramm'). Google behält sich das Recht vor, das Cryptomining-Schutzprogramm mit einer Frist von 30 Tagen zu aktualisieren oder einzustellen.
- c. Security Command Center Enterprise. Die Dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für SecOps (und, mit Ausnahme dieses Abschnitts, nicht diese dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für die Google Cloud Platform) gelten für die Nutzung der Komponenten 'Google Security Operations' und 'Mandiant Attack Surface Management' (gemäß Beschreibung in der Übersicht der SecOps-Dienste) von Security Command Center Enterprise.
38. Cloud Identity-Dienste. Die folgenden Bedingungen gelten nur für die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Cloud Identity Services:
- a. Nutzung von Google Workspace-Komponenten . Die Nutzung der Komponenten von Google Workspace unterliegt den geltenden Bestimmungen der jeweils aktuellen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Workspace unter https://workspace.google.com/intl/en/terms/service-terms/, wobei diese Bestimmungen durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogen sind.

b. Zusätzliche Produkte . Google stellt dem Kunden und den Endnutzern des Kunden über die Cloud Identity-Dienste optionale zusätzliche Produkte zur Verfügung. Die Nutzung zusätzlicher Produkte durch den Kunden unterliegt den Nutzungsbedingungen für zusätzliche Produkte.

- c. Maßgebende Vereinbarung . Die Nutzung der Cloud Identity-Dienste durch den Kunden über das Konto unterliegen: (i) der Google Workspace-Vereinbarung des Kunden; (ii) dieser Vereinbarung; oder (iii) den Bedingungen unter https://cloud.google.com/terms/identity, je nach Fall und je nachdem, welche Vereinbarung bzw. welche Bedingungen gelten. Dieser Abschnitt bleibt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.

## d. Definitionen .

' Zusätzliche Produkte ' bezeichnet Produkte, Dienste und Anwendungen, die nicht Teil der Dienste sind, jedoch zur Nutzung in Verbindung mit den Diensten verfügbar sind.

' Nutzungsbedingungen für zusätzliche Produkte ' meint die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen unter https://workspace.google.com/intl/en/terms/additional\_services.html.

' Komponenten von Google Workspace ' hat die in der jeweils aktuellen Dienstzusammenfassung für Cloud Identity-Dienste unter https://cloud.google.com/terms/identity/user-features angegebene Bedeutung.

' Google Workspace ' bezeichnet die jeweils aktuellen Dienste unter https://workspace.google.com/terms/user\_features.html.

## 39. Firebase Authentication und Identity Platform.

- a. Telefonauthentifizierung . Google speichert vorübergehend die zur Authentifizierung angegebenen Telefonnummern, um Spam und Missbrauch in allen Google-Diensten besser verhindern zu können. Die Telefonnummern werden für die Endnutzer eines bestimmten Kunden nicht logisch isoliert. Der Kunde sollte die entsprechende Zustimmung der Endnutzer einholen, bevor er den Anmeldedienst per Telefonnummer von Firebase Authentication oder Identity Platform nutzt.
- b. Andere Authentifizierungsdienste . Die Nutzung von Google Log-in zur Authentifizierung unterliegt der Richtlinie zu Nutzerdaten der API-Dienste von Google. Google ist nicht verantwortlich für Anmeldungsdienste von Drittanbietern, die mit Firebase Authentication oder der Identity Platform genutzt werden.
- c. Hinweispflicht für reCAPTCHA . Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Endnutzer von telefonbasierten Authentifizierungsfunktionen ausdrücklich darüber zu informieren, dass die Verwendung von reCAPTCHA der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen von Google unterliegt. Wenn sich Nutzer in der Europäischen Union befinden, müssen Sie und Ihre Anwendungen die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten. Über reCAPTCHA erhebt Google Hardware- und Softwareinformationen, z. B. Geräte- und Anwendungsdaten, ausschließlich zur Bereitstellung, Instandhaltung und Verbesserung des Dienstes sowie aus allgemeinen Sicherheitsgründen. Diese Informationen werden nicht für andere Zwecke genutzt, etwa für personalisierte Anzeigen von Google.

## 40. reCAPTCHA Enterprise.

- a. Informationen . Google verarbeitet Informationen, die durch die Nutzung des Dienstes übermittelt werden, nur insoweit, wie dies für die Bereitstellung und Wartung des Dienstes erforderlich ist, und um sicherzustellen, dass die Sicherheit, die Erkennung von Bedrohungen, der Schutz und die Reaktionsfähigkeit des Dienstes gegenüber sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen wirksam bleiben. Diese Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet, beispielsweise für personalisierte Werbung durch Google.

b. Bedingungen. Der Kunde informiert die Endnutzer des Kunden darüber, dass er reCAPTCHA Enterprise auf seinen Websites implementiert hat und dass die Nutzung von reCAPTCHA Enterprise durch die Endnutzer des Kunden der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen unterliegt.

- c. Nutzung. reCAPTCHA Enterprise darf nur zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch auf den Websites des Kunden verwendet werden und nicht für andere Zwecke, wie z. B. die Feststellung der Kreditwürdigkeit, der Beschäftigungsfähigkeit, der finanziellen Situation oder der Versicherbarkeit eines Nutzers.
- d. Datenschutzerklärung des Kunden . Der Kunde stellt eine Datenschutzrichtlinie für seinen API-Client bereit und hält diese ein, in der den Endnutzern des Kunden klar und genau beschrieben wird, welche Nutzerinformationen der Kunde erfasst und wie der Kunde diese Informationen verwendet und an Google und Dritte weitergibt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Hinweise oder Einwilligungen für die Erfassung und Weitergabe dieser Daten an Google bereitzustellen. Der Kunde und seine API-Clients halten sich an die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU.

## 41. Web Risk.

- a. Quellenangabe . Der Kunde kann eine Warnung über unsichere Webressourcen für eine bestimmte Website anzeigen, die auf einer Überprüfung anhand der Liste unsicherer Websites von Google basiert, vorausgesetzt, dass (i) die betreffende Kundenanwendung von Google eine aktualisierte Liste (über die entsprechende API-Methode) vor Ablauf der in der entsprechenden API-Antwort angegebenen Gültigkeitsdauer oder innerhalb von 30 Minuten, wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, erhalten hat; und (ii) der Kunde eine Quellenangabe und einen gut sichtbaren Hinweis bereitstellt, dass die Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Schutzes nicht garantiert werden kann, wobei eine Formulierung ähnlich der im Unterabschnitt 'Hinweis' unten verwendet wird.

b. Hinweis . Google ist bestrebt, möglichst genaue und aktuelle Informationen über unsichere Webressourcen bereitzustellen, kann jedoch nicht garantieren, dass diese Informationen vollständig und fehlerfrei sind: Einige riskante Websites werden möglicherweise nicht identifiziert, und einige sichere Websites werden möglicherweise fälschlicherweise identifiziert.

- c. Brand Protection, Evaluate und Submission APIs. Google verwendet URLs und zugehörige Daten, die über das Produkt 'Markenschutz', die Evaluate-API oder die Submission-API übermittelt werden ('übermittelte URLs, Inhalte und Metadaten'), sowie entsprechende Malware-Bewertungen, um die Produkte und Dienste von Google bereitzustellen, zu warten, zu schützen und zu verbessern, einschließlich der Liste unsicherer Webressourcen von Google. Google kann übermittelte URLs, Inhalte und Metadaten auch an Dritte weitergeben, darunter andere Google-Kunden und -Nutzer. Übermittelte URLs sind keine vertraulichen Kundeninformationen oder Kundendaten.

## 42. Chrome Enterprise Premium

- a. Chrome Enterprise Core . Um die Chrome Enterprise Premium-Dienste zum Schutz vor Bedrohungen und zum Datenschutz nutzen zu können:
2. (i) stimmt der Kunde der Chrome Enterprise Core-Vereinbarung unter https://chromeenterprise.google/terms/chrome-enterprise-core/ zu; und
3. (ii) nimmt der Kunde zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er 'Chrome Enterprise Connectors' im Abschnitt 'Chrome-Browser' der Admin-Konsole aktivieren muss.
- b. Bedrohungen . Wenn Chrome Enterprise Premium nach Malware, unsicheren Webseiten oder anderen unsicheren Dateien ('Bedrohungen') sucht, werden die URL oder ein Datei-Hash und das Ergebnis der Analyse vorübergehend in einem globalen Cache von Google gespeichert, um die Leistung zu optimieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Kunden-URLs, Inhalte, Metadaten und Datei-Hashes, die Chrome Enterprise Premium als Bedrohungen identifiziert, keine vertraulichen Informationen oder Kundendaten des Kunden sind und dass Google diese URLs, Inhalte, Metadaten und Datei-Hashes zur Bereitstellung, Wartung, zum Schutz und zur Verbesserung der Produkte und Dienste von Google verwenden darf, einschließlich der Google-Listen mit Bedrohungen, und dass Google diese ohne Einschränkung an Dritte, einschließlich anderer Kunden und Nutzer, weitergeben darf.
- c. App Connector . Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software für App Connector in seinem privaten Rechenzentrum oder anderen Nicht-Google-Cloud-Umgebungen gemäß den in der Dokumentation beschriebenen Mindestanforderungen zu installieren. Der Kunde ermächtigt Google, die Software zu verbinden und zu warten, um die Konnektivität für die Anwendungen bereitzustellen, auf die der Kunde über App Connector zugreift.
43. Certificate Manager. Der Kunde ermächtigt Google Cloud, öffentlich vertrauenswürdige SSL/TLS-Zertifikate von Drittanbietern oder von Google verwalteten Zertifizierungsstellen für Domains, die vom Kunden betrieben und kontrolliert werden ('Kundendomänen'), gemäß den CA/Browser Forum Baseline Requirements oder etwaigen nachfolgenden Anforderungen ('Anforderungen') zu beantragen und zu erhalten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er die Kundendomänen betreibt und kontrolliert und die Autorisierung von Google

widerrufen wird, wenn der Kunde den Betrieb und die Kontrolle einer Kundendomäne einstellt. Google kann ein Zertifikat gemäß den Anforderungen oder bei Nichteinhaltung der AUP widerrufen.

44. Audit Manager. Die vom Audit Manager erstellten Berichte dienen lediglich der Informationsbeschaffung und stellen weder eine Feststellung noch eine Bestätigung der Einhaltung von Compliance-Standards dar. Die Nutzung des Audit Managers entbindet den Kunden weder von seinen Verpflichtungen zur Überprüfung der Compliance noch ersetzt sie diese. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die Einhaltung der geltenden Compliance-Standards separat zu überprüfen.

## Google Distributed Cloud

45. Google Distributed Cloud Connected (früher Google Distributed Cloud Edge). Wenn Sie Google Distributed Cloud Connected vor dem 15. August 2023 erworben haben, gelten die Bedingungen unter https://cloud.google.com/distributed-cloud/edge/service-terms.

## Data Boundary by Partners

## 46. Data Boundary by Partners (ehemals Sovereign Controls by Partners)

- a. Verantwortlichkeiten des Kunden. Die Lösung 'Data Boundary by Partners' gilt nur für die unter https://cloud.google.com/terms/in-scope-sovereign-cloud aufgeführten unterstützten Google Cloud-Dienste ('unterstützte Google Cloud-Dienste'). Die Partei, die die Lösung des Data Boundary-Partners nutzt, sei es der Kunde oder ein Kunde des Data Boundary-Partners oder eines anderen Wiederverkäufers oder Partners, ist verantwortlich für: (i) die Inanspruchnahme der Dienste des Data Boundary-Partners, einschließlich externer Schlüsselverwaltungsdienste ('EKM'), von einem unter https://cloud.google.com/terms/in-scope-sovereign-cloud aufgeführten Data Boundary-Partner und (ii) die Aufrechterhaltung separater Bedingungen direkt mit dem Data Boundary-Partner, die die Nutzung der Dienste dieses Data Boundary-Partners regeln.
- b. Partnerzugriff . Soweit zutreffend, ermächtigt der Kunde Google (und stellt gegebenenfalls sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen), TSD-Fallinformationen und die Kontaktdaten des Kunden, Metadaten, Protokolldaten, Rechnungsdaten und Konfigurationsdaten aus den Diensten, die in der für die Data Boundary by Partners-Lösung geltenden Umgebung oder der des jeweiligen Endkunden des Kunden verwendet werden, an den entsprechenden Data Boundary-Partner weiterzugeben. Google ist nicht für den Umgang eines Data Boundary-Partners mit solchen Daten verantwortlich.
- c. Key Access Justifications . Google übermittelt dem EKM für jede Anfrage zum Erhalt des Schlüsselzugriffs zur Entschlüsselung von Kundendaten für unterstützte, allgemein verfügbare Dienste eine genaue Begründung gemäß den zwischen dem Data Boundary-Partner und Google vereinbarten Bedingungen (falls zutreffend). Sobald der EKM eine Begründung erhalten hat, sind sie dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob

Google der angeforderte Schlüsselzugriff gewährt wird. Google ist nicht verantwortlich, wenn der Betrieb oder die Funktionalität der Dienste beeinträchtigt wird, weil Google keinen Schlüsselzugriff erhalten kann, der für diesen Betrieb oder diese Funktionalität erforderlich ist.

d. Security Controls. Die von Google für die Lösung 'Data Boundary by Partners' bereitgestellten Controls des Datenstandorts entsprechen den Controlls, die Google für 'Assured Workloads' bereitstellt, wie in den besonderen Bedingungen für 'Assured Workloads'-Dienste beschrieben.

## Datenbanken

47. AlloyDB Omni. Benutzer der kostenlosen AlloyDB Omni Developer Edition und deren Softwarebenutzer (wie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen definiert) dürfen die Alloy DB Omni-Software nur zum Entwickeln, Testen, Prototyping und Demonstrieren von Softwareprogrammen (in beliebigen Umgebungen) verwenden. Diese Benutzer und Softwarebenutzer dürfen die AlloyDB Omni-Software nicht für Datenverarbeitungs-, geschäftliche, kommerzielle oder Produktionszwecke verwenden.

## Premium-Software

## 48. Telecom Subscriber Insights.

a. Updates. Wenn Google dem Kunden ein Update für die Telecom Subscriber Insights-Software zur Verfügung stellt und der Kunde das Update nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung über dessen Verfügbarkeit herunterlädt, wird Google das Update automatisch auf die Projekte des Kunden übertragen, die Telecom Subscriber Insights verwenden.

b. Zusätzliche Einschränkungen. Der Kunde wird (weder direkt noch über Dritte) (i) Telecom Subscriber Insights oder eine seiner Komponenten verwenden, um (direkt oder indirekt) ähnliche oder konkurrierende Systeme, Produkte oder Dienstleistungen zu erstellen, zu trainieren oder zu verbessern; oder (ii) Ausgabedaten von Telecom Subscriber Insights verwenden, um (direkt oder indirekt) ähnliche oder konkurrierende Systeme, Produkte oder Dienstleistungen zu erstellen, zu trainieren oder zu verbessern.

## Bedingungen von Drittanbietern

## 1. Red Hat Enterprise Linux .

Die Nutzung des Red Hat Enterprise Linux-Produkts durch den Kunden, das zusammen mit der Compute Engine von Google bereitgestellt wird, unterliegt den Nutzungsbedingungen unter https://www.redhat.com/licenses/cloud\_cssa/.

## 2. Microsoft-Produkte .

Die Nutzung der Microsoft-Produkte durch den Kunden, zu denen auch zugehörige Medien, gedruckte Materialien und 'Online'- oder elektronische Dokumentationen (einzeln und zusammenfassend 'Microsoft-Produkte') gehören können, die von Google in Verbindung mit den entsprechenden Diensten bereitgestellt werden, unterliegt den Nutzungsbedingungen unter https://cloud.google.com/terms/service-terms/microsoft.

## 3. NVIDIA-Treiber .

Die in Verbindung mit den Diensten verwendeten NVIDIA-Softwarekomponenten unterliegen den unter https://cloud.google.com/terms/service-terms/nvidia aufgeführten Bedingungen. Ungeachtet des vorstehenden Satzes werden die unter https://github.com/NVIDIA/open-gpu-kernel-modules aufgeführten NVIDIA

Linux-GPU-Kernel-Module unter den auf dieser Seite aufgeführten Open-Source-Bedingungen zur Verfügung gestellt und unterliegen diesen.

Darüber hinaus dürfen die folgenden NVIDIA-Softwarekomponenten ausschließlich mit den Diensten für Rechen- und Offline-Grafikzwecke verwendet werden: GRID, Tesla Driver, Cuda Toolkit, cuDNN, TensorRT, NVENC, NVCUVID, NVML und nvidia-aml.

## 4. Oracle JDBC-Treiber in Looker (Google Cloud Core) .

Die im Zusammenhang mit dem Looker (Google Cloud Core)-Dienst verwendeten Oracle JDBC-Softwarekomponenten unterliegen den Bedingungen unter https://cloud.google.com/terms/looker/legal/customers/service-terms/oracle.

## 5. Ubuntu Pro (Canonical).

Die Nutzung von Ubuntu Pro (ein Produkt von Canonical Group Limited) durch den Kunden, das zusammen mit der Compute Engine von Google bereitgestellt wird, unterliegt den Nutzungsbedingungen unter https://ubuntu.com/legal/ubuntu-pro-service-terms.

## 6. Squarespace Domains.

Die Nutzung von Squarespace Domains durch den Kunden, die über die Google Cloud Platform erworben wurden, unterliegt (mit Ausnahme des Abschnitts 'Kostenpflichtige Dienste und Gebühren', da alle Zahlungen gemäß der Vereinbarung erfolgen) den Nutzungsbedingungen von Squarespace, der Domainregistrierungsvereinbarung von Squarespace und der Datenschutzerklärung von Squarespace.

## Zahlungs- und Rechnungsbedingungen

## 1. Committed Units.

a. Auswahl und Zusicherung . Wenn der Kunde zugesicherte Einheiten (engl. 'committed units') erwirbt, zahlt er ungeachtet der Zahlungsbedingungen in der Vereinbarung die Gebühren für diese fest zugesagten Einheiten während der vom Kunden gewählten Laufzeit der fest zugesagten Einheiten, unabhängig davon, ob sie genutzt werden oder nicht, wie unter der Gebühren-URL für die entsprechende SKU angegeben. Die Gebühren für einige Committed

Units können für die Dauer der Committed-Unit-Laufzeit auf den zu Beginn dieser Committed-Unit-Laufzeit geltenden Preis festgelegt werden, wie in der entsprechenden Dokumentation beschrieben.

- b. Renewal . Sofern in der Admin-Konsole oder anderen Dokumentationen nichts anderes angegeben ist, verlängert sich die Auswahl der fest zugesagten Einheiten am Ende jeder Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit und Menge, bis der Kunde in der Admin-Konsole die Verlängerung deaktiviert oder eine der Parteien die andere Partei schriftlich über die Kündigung der Verlängerung informiert.
- c. Kündigung und Ablauf . Wenn Google den Kunden darüber in Kenntnis setzt, dass die Vereinbarung nicht verlängert wird, die Vereinbarung aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden kündigt oder den Dienst einstellt, auf den die zugesicherten Einheiten Anwendung finden, erstattet Google dem Kunden nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung oder Einstellung der relevanten Dienste (je nach Fall) die nicht verwendeten vorausbezahlten Gebühren. Für die Nutzung der Dienste nach der Kündigung oder dem Ablauf der zugesicherten Einheiten fallen die Standardgebühren an.
- d. Keine Weiterveräußerung oder Übertragung . Sofern nicht anderweitig mit Google vereinbart, darf der Kunde zugesicherte Einheiten nicht weiterverkaufen oder übertragen. Darüber hinaus dürfen Partner die festgelegten Einheiten nicht zwischen mehreren Kunden übertragen oder teilen, sofern Google nicht schriftlich etwas anderes vereinbart.

## 2. Währungsumrechnung.

Wenn Rechnungen in einer anderen Währung als USD ausgestellt werden, rechnet Google Preise in USD gemäß den marktüblichen Umrechnungskursen, die von Zeit zu Zeit  von führenden Finanzinstituten veröffentlicht werden, in die jeweilige Währung um.

## 3. SAP S/4HANA .

Wenn der Kunde das SAP S/4HANA-Angebot von SAP erwirbt und in einem Nachtrag zum Vertrag finanzielle Verpflichtungen (engl. 'commitments') für Ausgaben für Google Cloud Platform-Dienste eingegangen ist, erklärt sich Google damit einverstanden, den Dollarbetrag (abzüglich etwaiger Gutschriften, Rabatte und Steuern) für die Google Cloud Platform-Infrastrukturdienste, die SAP bei der Bereitstellung von SAP S/4HANA für den Kunden im Rahmen des SAP S/4HANA Cloud-Vertrags in Anspruch nimmt (die 'SAP-Zuweisung'), auf die dann-aktuellen Commitments anzurechnen. Wenn der Kunde mehrere Commitments hat, wird die SAP-Zuweisung auf das Commitment angerechnet, das zuletzt mit Google eingegangen wurde. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SAP Google die Informationen zur Verfügung stellt, die Google benötigt, um das genaue Volumen der von SAP im Rahmen des SAP S/4HANA-Cloud-Vertrags des Kunden in Anspruch genommenen Google Cloud Platform-Infrastrukturdienste zu ermitteln, und erklärt sich damit einverstanden, dass Google diese Informationen verwenden darf, um den Geldbetrag zu ermitteln, der auf das Commitment des Kunden angerechnet wird.

Für die Zwecke dieses Unterabschnitts gilt:

' SAP ' bezeichnet SAP SE, ein in Deutschland registriertes Unternehmen, oder gegebenenfalls dessen Tochtergesellschaft.

' SAP S/4HANA Cloud-Vertrag ' bezeichnet den separaten Vertrag zwischen dem Kunden und SAP (mit dem Titel 'RISE with SAP S/4HANA Cloud Private Edition - SAP RISE-Bestellformular'), auf dessen Grundlage SAP dem Kunden die SAP S/4HANA Cloud (Private Edition) zur Verfügung stellt.

Dieser Abschnitt (SAP S/4HANA) gilt nicht für Kunden, die als Kunden eines nicht mit Google verbundenen Google Cloud Platform-Händlers auf Google Cloud Platform-Services zugreifen.

## 4. Weitere Definitionen.

' Zugesicherte Einheiten ' (engl. 'Committed Units') bezeichnet eine nicht stornierbare (a) festgelegte Menge der Dienste (z. B. Compute Engine-VM-Instanzen), die einen festgelegten Maschinentyp, eine festgelegte Region, Zone, Abfragekapazität und einen festgelegten Zeitraum für die Nutzung umfassen können; (b) festgelegte Höhe an Guthaben, das für Ausgaben für bestimmte Dienste während eines festgelegten Zeitraums zu erwerben ist; oder (c) festgelegte Menge an Diensten, die auf Abonnementbasis während eines festgelegten Zeitraums angeboten werden.

' Laufzeit zugesicherter Einheiten ' bezeichnet den Zeitraum, während dessen der Kunde für die zugesicherten Einheiten zahlen muss.

' Gebühren-URL ' verweist auf https://cloud.google.com/skus.

'Bestellformular' bezeichnet ein vom Kunden und von Google ausgefülltes Bestellformular oder eine vom Kunden über eine Google-Website aufgegebene Bestellung, wobei in beiden Fällen die Dienste angegeben werden, die Google für den Kunden bereitstellen wird.

## Partnerspezifische Nutzungsbedingungen

1. Änderung der Bedingungen. Die folgenden Änderungen dieser dienstspezifischen Bedingungen gelten, wenn die Vereinbarung den Weiterverkauf oder die Bereitstellung von Google Cloud Platform-Diensten im Rahmen eines Google Cloud-Partner- oder Wiederverkäuferprogramms gestattet:
- a. Ein 'Partnerkunde' ist ein Unternehmen, an das der Partner die Dienste im Rahmen der Vereinbarung weiterverkauft oder bereitstellt.
- b. Alle Verweise auf eine Kundenanwendung (engl. 'Customer Application') beziehen sich auf eine Anwendung (engl. 'Application').
- c. Der Unterabschnitt 'Einschränkungen' unter 'Generative KI-Dienste' dieser dienstspezifischen Bedingungen wird wie folgt geändert:

Die in den Unterabschnitten (d) und (e) oben enthaltenen Einschränkungen gelten als zusätzliche 'Einschränkungen' im Abschnitt 'Nutzungsbeschränkungen' unter dem Google Cloud Platform Services Schedule der geltenden Vereinbarung.

- d. Die Definition eines Kundenadaptermodells lautet wie folgt:

'Kundenadaptermodell' bezeichnet ein Adaptermodell, das der Partner oder ein Partnerkunde unter Verwendung seiner Partnerdaten mit einem KI/ML-Dienst erstellt.

- e. Die Definition eines Kundenmodells lautet wie folgt:

'Kundenmodell' bezeichnet (i) ein Modell, das der Partner oder ein Partnerkunde ohne Verwendung eines Vorab trainierten Google-Modells erstellt, oder (ii) ein Modell, das sich im Besitz des Partners, eines Partnerkunden oder eines Dritten befindet und vom Partner oder einem Partnerkunden in KI/ML-Diensten hochgeladen, fine-tuned oder bereitgestellt wird. Kundenmodelle umfassen keine Kundenadaptermodelle.

- f. Die Definition eines Fine-Tuned Google-Modells lautet wie folgt:

'Fine-Tuned Google-Modell' bezeichnet ein nachtrainiertes (engl. 'uptrained') Modell, das der Partner oder ein Partnerkunde mithilfe eines KI/ML-Dienstes erstellt, um ein Vorab von Google trainiertes Google-Modell unter Verwendung von Partnerdaten neu zu trainieren oder einem Fine-Tuning zu unterziehen..

- g. Der Partner oder Partnerkunde (je nach Fall), der ein Fine-Tuned Google-Modell erstellt, hat das alleinige Recht, dieses Fine-Tuned Google-Modell zu nutzen.
2. Softwarebedingungen für Partner . Folgende Bestimmungen gelten für die Nutzung von Software (einschließlich 'Premium-Software' gemäß Definition in den allgemeinen Dienstbedingungen) durch den Partner:
- a. Unterlizenzen .
4. (i) Der Partner darf die Software unterlizenzieren, aber nur an eigene Kunden, die die Software vom Partner beziehen ('Autorisierte Unterlizenznehmer').
5. (ii) Der Partner darf autorisierten Unterlizenznehmern nicht gestatten, Software weiter zu unterlizenzieren.

b. Einschränkungen bei der Bereitstellung . Sofern Google keine anderslautenden spezifischen schriftlichen Anweisungen gegeben hat, darf der Partner die Software nicht direkt für Dritte (einschließlich autorisierter Lizenznehmer) bereitstellen und muss autorisierte Unterlizenznehmer anweisen, die Software direkt über eine URL oder ein anderes von Google bereitgestelltes Repository herunterzuladen.

3. SAP S/4HANA (Partner) .

Wenn ein Partnerkunde das SAP S/4HANA-Angebot von SAP erwirbt und der Partner in einem Nachtrag zum Vertrag finanzielle Verpflichtungen (engl. 'Commitments') für Ausgaben für Google Cloud Platform-Dienste in Bezug auf diesen Partnerkunden eingegangen ist, erklärt sich Google damit einverstanden, den Dollarbetrag (abzüglich etwaiger Gutschriften, Rabatte, und Steuern) der Google Cloud Platform-Infrastrukturdienste, die von SAP bei der Bereitstellung von SAP S/4HANA für den Partnerkunden im Rahmen des SAP S/4HANA Cloud-Vertrags genutzt werden (die 'SAP-Zuweisung'), auf die dann aktuelle Verpflichtung des Partners in Bezug auf diesen Partnerkunden anzuwenden. Wenn der Partner mehrere Commitments in Bezug auf einen Partnerkunden hat, wird die SAP-Zuweisung auf das Commitment angerechnet, das zuletzt mit Google eingegangen wurde. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass SAP Google die Informationen zur Verfügung stellt, die Google benötigt, um das genaue Volumen der von SAP im Rahmen des SAP S/4HANA Cloud-Vertrags des Kunden in Anspruch genommenen Google Cloud Platform-Infrastrukturdienste zu ermitteln, und erklärt sich damit einverstanden, dass Google diese Informationen verwenden darf, um den Geldbetrag zu ermitteln, der auf die geltende Verpflichtung des Partners angerechnet wird. Der Partner holt alle erforderlichen Einwilligungen des Partnerkunden ein, um die Bereitstellung und Nutzung der im vorstehenden Satz beschriebenen Informationen zu ermöglichen. Ungeachtet des Vorstehenden gilt dieser Abschnitt (SAP S/4HANA (Partner)) nicht für den Partner in Bezug auf diesen Partnerkunden, wenn ein Partnerkunde ein separates finanzielle Commitment direkt gegenüber Google hat, auf die die SAP-Zuweisung angewendet wird.

Für die Zwecke dieses Unterabschnitts gilt:

'SAP' bezeichnet SAP SE, ein in Deutschland registriertes Unternehmen, oder gegebenenfalls dessen verbundene Unternehmen.

'SAP S/4HANA Cloud-Vertrag' bezeichnet den separaten Vertrag zwischen dem Partnerkunden und SAP (mit dem Titel 'RISE with SAP S/4HANA Cloud Private Edition - SAP RISE-Bestellformular'), auf dessen Grundlage SAP dem Partnerkunden die SAP S/4HANA Cloud (Private Edition) zur Verfügung stellt.

## Dienstspezifische Nutzungsbedingungen für SecOps

Die für einen oder mehrere SecOps-Dienste oder Software spezifischen Dienstspezifischen Bedingungen finden Sie unter: https://cloud.google.com/terms/secops/service-terms. Diese sind Bestandteil dieser Dienstspezifischen Bedingungen. Die SecOps-Dienstspezifischen Bedingungen (und nicht diese GCP-Dienstspezifischen Bedingungen, mit Ausnahme dieses Abschnitts) gelten für die Nutzung der SecOps-Dienste und -Software durch den Kunden (wie jeweils in der SecOps-Dienstübersicht beschrieben).

Vorherige Versionen (zuletzt geändert am 28. August 2025)